Anrechnung/Anerkennung von Studien-, Prüfungs- und Praktikumsleistungen

Wichtiger Hinweis: Sie befinden sich auf der Homepage des Studiengangs M.Ed. Berufliche Bildung (FR Sozialpädagogik). Die genannten Ansprechpersonen sind ausschließlich für die Anerkennung/Anrechnung von Studien-/Praxisleistungen in den Studiengängen B.Ed./M.Ed. Berufliche Bildung (FR Sozialpädagogik) zuständig.

Anerkennungen/Anrechnungen sind zudem erst nach Immatrikulation möglich. Stellen Sie Ihren Antrag auf Anrechnung/Anerkennung daher bitte erst, nachdem das Studium begonnen hat (d. h. nach dem 01.04./01.10.). Das gilt auch bei Anrechnungen/Anerkennungen im M.Ed. Berufliche Bildung bei Wechsel aus dem B.Ed. Berufliche Bildung nach alter PO.

Sie haben sowohl die Möglichkeit, sich Studien-, Prüfungs- und Praktikumsleistungen aus einem Vorstudium oder laufenden Studium an der Universität Bamberg (intern) als auch von außerhalb der Universität erbrachte Leistungen (extern) anrechnen zu lassen (Leistungen anderer Universitäten oder erworbene Kompetenzen einer Berufsausbildung).

Es besteht grundsätzlich keine Pflicht zur Anerkennung bereits erbrachter Prüfungsleistungen. Sie wählen selbst aus, welche Leistungen Sie sich anerkennen lassen wollen. Bereits erbrachte Leistungen, die Sie sich nicht anerkennen lassen, können im Studiengang erneut im ersten Versuch absolviert werden. Die Anrechnung von Prüfungsleistungen sollte möglichst zeitnah nach Einschreibung in den Studiengang erfolgen.

Anrechnungsverfahren

Nutzen Sie bitte die entsprechenden Formulare für die Anerkennung/Anerkennung von bereits erbrachten Studien-, Prüfungs- und Praktikumsleistungen (s. gelber Kasten links). Sie benötigen einmal das Formular für die Fachrichtung/EWS/Berufspädagogik und/oder falls erforderlich das Formular für Ihr jeweiliges Unterrichtsfach.

Wie ist vorzugehen?

1. Füllen Sie das Anrechnungsformular(97.9 KB) mit Namen und Matrikelnummer und Ihren Anrechnungsmöglichkeiten wie folgt aus:

  • Linke Spalte: Um welches Modul geht es (z.B. „Vertiefungsmodul: Grundlagen sozialpädagogischen Handelns“)?
  • Mittlere Spalte: Wo wurde die Leistung erworben? (z.B. BA Sozialpädagogik; FH Würzburg- Schweinfurt)?
  • Rechte Spalte: Wie lautet die ursprüngliche Modulbezeichnung? (z.B. „Einführung in die Sozialpädagogik“)?   

2. Anschließend kommen Sie zur Anerkennung mit dem Formular in die Sprechstunde von Prof. Grell  oder Fr. Ruppert (Kontaktdaten und Sprechstunden finden Sie auf der Homepage). Bitte bringen Sie sämtliche Leistungsbescheinigungen, Zeugnisse etc. mit. Das Formular können Sie auch schon vorher per Mail schicken.

3. Ggf. müssen Sie anschließend nochmal eine Bestätigung der jeweiligen Fachvertreter:innen der Unterrichtsfächer oder anderer Fachbereiche einholen.

4. Abschließend werden die Formulare gesammelt vom Prüfungsausschussvorsitzenden unterzeichnet und an das Prüfungsamt zur Verbuchung in FlexNow weitergeleitet.

Bei Anerkennungen/Anrechnungen ab 30 ECTS zusätzlich das Formblatt zur Fachsemester-Einstufung ausfüllen:

Formblatt Höherstufung(71.9 KB)

Anrechnung des fachdidaktischen Praktikums in der Fachrichtung Sozialpädagogik im Master (Unischule)

In folgendem Dokument finden Sie Informationen zu den Voraussetzungen der Anrechnung und zum Portfolio:

Infoblatt zur Anrechnung des fachdidaktischen Praktikums in der Fachrichtung Sozialpädagogik (Master)(274.0 KB)

Anrechnungsanfragen für das fachdidaktische Praktikum im Master stellen Sie bitte an info.berubi(at)uni-bamberg.de.