Erasmus+ Mobilität zwischen Programm- und Partnerländern (KA171)

Mit zusätzlichen Mitteln wurden ab dem Projektjahr 2015 die Voraussetzungen für eine signifikante Erweiterung der bisherigen Studierenden- und Personalmobilität im Erasmus+ Programm geschaffen: Die Einführung der internationalen Dimension ermöglicht erstmals die Mobilität aus aller Welt in die Programmländer und umgekehrt.
Dieses Kapitel stellt die Unterschiede der neuen Förderlinie KA171 zu den Programmrichtlinien der Erasmus+ Mobilität zwischen Programmländern (KA131) dar. Im Wesentlichen sind die regulatorischen Vorgaben beider Förderlinien ähnlich. Sofern eine Änderung in diesem Kapitel nicht behandelt wird, gelten daher die Richtlinien der Erasmus+ Mobilität zwischen Programmländern (KA131).

Université d'Oran 1 Ahmed Ben Bella (student and staff mobilty)

Université d'Oran 2 Mohamed Ben Ahmed (student and staff mobility)

University of Tehran (student and staff mobility)

Marokko

Kyiv National University of Trade and Economics, Kyiv (student and staff mobility)

Taras Shevchenko National University of Kyiv, Kyiv (student and staff mobility)

Ivan Franko National University of Lviv, Lviv (student and staff mobility)

Ukranian Catholic University, Lviv (student and staff mobility)

Sumy State University, Sumy (student and staff mobility)

Mukachevo State University (student and staff mobility)

Fördersätze Studierendenmobilität (SMS)

Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten wurde von der Europäischen Kommission auf europäischer Ebene festgelegt:

EntsendelandZiellandBetrag
PartnerlandDeutschland900 Euro pro Monat

Zu diesen Monatssätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität. Darüber hinaus ist eine Zusatzförderung für die Teilnehmerinnen und Teilnehmern mit geringeren Chancen möglich. Ein nachhaltiges Reisen wird ebenfalls gefördert.

Für Bewerbungen für einen Aufenthalt an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg erhalten die ausländischen Partneruniversitäten jeweils spezielle Ausschreibungen.

Die jeweils aktuellen Informationen zur Erasmus KA171 für Studierende finden Sie auf der entsprechenden Website der Nationalen Erasmus+ Agentur des DAAD

https://eu.daad.de/infos-fuer-einzelpersonen/foerderung-fuer-studierende-und-graduierte/auslandsstudium/de/47987-studium-im-ausland-in-erasmus-partnerlaendern/ 

Förderfähige Länder

Nur Hochschulen aus den Programmländern, wie die Otto-Friedrich-Universität Bamberg, können Mobilitätsprojekte der KA171 zwischen Programm- und Partnerländern beantragen und die finanzielle Unterstützung für die Entsendung und die Aufnahme von Teilnehmern verwalten. Antragsberechtigt sind jene Hochschulen aus Programmländern, die im Besitz einer Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) sind, Hochschulen aus Partnerländern können keinen Mobilitätsantrag stellen.

Aktuell hat die Universität Bamberg Projekte für eine Kooperation mit den folgenden Partnerländern von der EU bewilligt bekommen:

Fördersätze Dozenten- und Personalmobilität (STA und STT)

Für Deutschland gelten folgende feste Tagessätze bis zum 14. Aufenthaltstag, vom 15. bis 60. Aufenthaltstag beträgt die Förderung 70 % der genannten Tagessätze:

EntsendelandZiellandBetrag bis einschließlich 14. Fördertag des AufenthaltsBetrag ab 15. Fördertag des Aufenthalts
DeutschlandPartnerland190 Euro pro Tag133 Euro pro Tag


Zu diesen Tagessätzen kommt eine einmalige Fahrtkostenzulage in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität.  Darüber hinaus ist eine Zusatzförderung für die Teilnehmerinnen und Teilnehmern mit geringeren Chancen möglich. Ein nachhaltiges Reisen wird ebenfalls gefördert.

Bewerbungen können fortlaufend bei dem zuständigen Projektkoordinator Dr. Andreas Weihe (E-Mail: andreas.weihe(at)uni-bamberg.de; tel. ++49 (0)951-863-1048) eingereicht werden.

Die jeweils aktuellen Informationen zur Erasmus KA171 für Dozenten und Verwaltungspersonal finden Sie auf der entsprechenden Website der Nationalen Erasmus+ Agentur des DAAD

https://eu.daad.de/infos-fuer-einzelpersonen/foerderung-fuer-hochschulpersonal/de/