Blended Intensive Programmes (BIP)
Blended Intensive Programmes (BIP) ermöglichen die Entwicklung kurzer, intensiver und gemeinsamer Curricula: Sie kombinieren eine kurze physische Gruppenmobilität (5–30 Tage) mit einer verpflichtenden virtuellen Lernphase. Die Dauer der virtuellen Phase ist nicht vorgegeben und richtet sich nach den Inhalten und Lernzielen des Programms. Die physische Mobilität kann an der aufnehmenden Einrichtung oder an einem anderen Ort im Gastland stattfinden.
Ein BIP wird gemeinsam von mindestens drei Hochschulen mit gültiger ECHE aus drei unterschiedlichen Programmländern konzipiert und durchgeführt. Weitere Hochschulen oder Organisationen aus Programm- oder Partnerländern können optional teilnehmen; der physische Aufenthalt von Teilnehmenden aus Partnerländern wird dabei von den jeweils entsendenden Institutionen finanziert.
Teilnehmen können sowohl Studierende (SMS) als auch Hochschulpersonal (STT als Lernende bzw. STA als Lehrende). Geförderte Studierende sollten im Rahmen des BIP mindestens 3 ECTS-Leistungspunkte erzielen können, die zum Abschluss ihres Studiums beitragen.
1. Information für Hochschulpersonal, das ein BIP in Bamberg organisieren möchte
Rollen im BIP-Konsortium
Jede beteiligte Hochschule muss mindestens eine der folgenden Rollen übernehmen:
Koordinierende Hochschule: übernimmt Gesamtkoordination, Beantragung und Verwaltung der BIP-Organisationsmittel (OS) gegenüber der NA DAAD und ist zugleich entweder entsendende oder aufnehmende Hochschule.
Entsendende Hochschule: finanziert die Mobilitätspauschalen ihrer mobilen Teilnehmenden aus dem eigenen Erasmus+-Budget und übernimmt die reguläre Dokumentation (Learning Agreement, Confirmation of Stay etc.).
Aufnehmende Hochschule: richtet das BIP vor Ort aus; ihre eigenen Teilnehmenden sind nicht "mobil" im Erasmus+-Sinne und zählen daher nicht zur Mindestteilnehmendenzahl.
Mindestteilnehmendenzahl
Insgesamt müssen mindestens 10 mobile Lernende (Studierende und/oder Hochschulpersonal, seit Aufruf 2024; zuvor lag die Grenze bei 15) am BIP teilnehmen; die Obergrenze für die OS-Berechnung liegt bei 20 mobilen Teilnehmenden. Lehrende (STA), die im Rahmen des BIP unterrichten, werden über das reguläre Erasmus+-Budget gefördert und zählen nicht zu den mobilen BIP-Teilnehmenden.
Organisationsmittel (BIP-OS)
Die koordinierende Hochschule erhält mit ihrem Zuwendungsvertrag Organisationsmittel (Organisational Support, OS) zur Durchführung des BIP. Die Höhe richtet sich nach der Anzahl der geplanten mobilen Teilnehmenden:
- 400 € pro mobilem Teilnehmenden
- Mindestsumme (bei 10 Teilnehmenden): 4.000 €
- Höchstsumme (bei 20 Teilnehmenden, gedeckelt): 8.000 €
Die OS-Mittel werden als Stückkosten gewährt und für die Organisation des BIP eingesetzt werden, z. B. für:
- Personal- bzw. Koordinationsaufwand für die Programmplanung und -durchführung
- Raum- und Veranstaltungskosten, Materialien, Verpflegung im Rahmenprogramm
- Honorare für externe Referierende oder Exkursionen
- Sonstige mit der Durchführung des BIP verbundene organisatorische Ausgaben
Achtung! Bezüglich der Ausgaben muss die Bewirtungsrichtlinie der Universität Bamberg beachtet werden.
Akademische Anforderungen
Mindestens 3 ECTS-Leistungspunkte für Studierende, idealerweise curricular eingebunden
Nachweis der erbrachten Leistung z. B. per Transcript of Records (Ausnahme: Promovierende)
2. Information für Studierende und Hochschulpersonal, die an einem BIP im Ausland teilnehmen möchten
Teilnehmende werden immer von ihrer entsendenden Heimathochschule (also der Universität Bamberg) mit den regulären Erasmus+-Mobilitätspauschalen gefördert.
Tagessätze für Studierende (Kurzzeitmobilität/BIP)
AufenthaltstageTagessatz
Tag 1–14: 79 € / Tag
Tag 15–30: 56 € / Tag
Die Tagespauschalen gelten sowohl für Aufenthalts- als auch für geförderte Reisetage.
Tagessätze für Hochschulpersonal (STA/STT)
Die Tagessätze richten sich nach der Ländergruppe des Zielorts und gelten bis zum 14. Aufenthaltstag; vom 15. bis 60. Tag wird die Förderung auf 70 % des Tagessatzes reduziert.
Ländergruppen & Tagessätze für das Hochulpersonal
Gruppe 1
Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden
180 € / Tag
Gruppe 2
Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern
160 € / Tag
Gruppe 3
Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn
140 €
Reisekostenpauschale (sowohl für Studierende als auch für das Hochschulpersonal)
Zusätzlich zu den Tagessätzen wird eine einmalige, distanzabhängige Reisekostenpauschale gezahlt (identisch für Studierende und Hochschulpersonal):
Eine Übersicht der Reisekostenpauschalen finden Sie nachfolgend:
Reisedistanz | Standardreise | Green Travel |
|---|---|---|
10 und 99 KM | 28 EUR | 56 EUR |
100 und 499 KM | 211 EUR | 285 EUR |
500 und 1999 KM | 309 EUR | 417 EUR |
2000 und 2999 KM | 395 EUR | 535 EUR |
3000 und 3999 KM | 580 EUR | 785 EUR |
4000 und 7999 KM | 1.188 EUR | 1.188 EUR |
8000 KM oder mehr | 1.735 EUR | 1.735 EUR |
Die Entfernung wird mithilfe eines Distanzrechners berechnet, der vom Erasmus+ zur Verfügung gestellt wurde.
Zusatzförderung für Teilnehmende mit geringeren Chancen (Social Top-up)
Studierende mit geringeren Chancen (z. B. Behinderung/chronische Erkrankung, Kind(er), Erstakademiker*innen, Erwerbstätigkeit unter bestimmten Bedingungen) erhalten bei Kurzzeitmobilitäten /BIP eine einmalige Zusatzförderung:
5–14 Tage Aufenthalt: 100 € einmalig
15–30 Tage Aufenthalt: 150 € einmalig
Bei besonders hohen, individuellen Mehrkosten (z. B. Behinderung, chronische Erkrankung, Mitnahme von Kind(ern)) besteht zudem die Möglichkeit, einen Realkostenantrag zu stellen – weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Ablauf
Interessenbekundung/Bewerbung für das gewünschte BIP über die anbietende Partnerhochschule bzw. den Fachbereich
Rücksprache mit dem International Office der Universität Bamberg zur Prüfung der Fördermittel und Antragstellung
Abschluss von Learning Agreement (Studierende) bzw. Mobility Agreement (Personal) sowie Grant Agreement vor Abreise
Nach der Mobilität: Confirmation of Stay, EU-Survey und ggf. Transcript of Records einreichen
Weitere Informationen finden Sie hier: https://eu.daad.de/erasmus-durchfuehren/foerderung-von-mobilitaet/mobilitaet-von-einzelpersonen-ka131/
Ansprechpersonen an der Universität Bamberg
Dr. Andreas Weihe bzw. Khrystyna Pavliukh, M.A.
E-Mail: erasmus.abroad(a)uni-bamberg.de