Publikation
Haben Sie die Disputation erfolgreich absolviert, ist der nächste Schritt die Suche nach einer Publikationsmöglichkeit. Hier bieten sich insgesamt drei unterschiedliche Varianten an (§ 15 (2) PromO). Bitte beachten Sie dabei die Publikationsfrist von zunächst zwei, spätestens jedoch vier Jahren. Zunächst müssen die beiden Gutachter:innen bestätigen, dass sie die Dissertation in der vorliegenden Form für druckfertig halten bzw. dass die gestellten Auflagen erfüllt wurden (Bestätigung der Veröffentlichungsfertigkeit)(52.6 KB). Liegen die beiden Bestätigungen vor, erteilt der:die Vorsitzende des Promotionsausschusses die Veröffentlichungserlaubnis, erst dann darf die Publikation erfolgen. Bitte beachten Sie, dass die Gutachter:innen mit der Publikationsfertigkeit auch ihr Einverständnis zum Titel, unter dem Ihre Dissertation publiziert werden wird, geben.
Weitere Informationen für Ihre Publikation finden Sie im Merkblatt “Richtlinie zur Veröffentlichung der Dissertation(74.2 KB)”. Für Fragen steht Ihnen zudem das Team der Publikationsabteilung der Universitätsbibliothek Bamberg zur Seite.