Entscheidungen zu Informationspflichten
Werden pseudonymisierte Daten von einem Verantwortlichen an eine andere Stelle zur Verarbeitung weitergegeben, muss der Verantwortliche die Betroffenen darüber informieren, auch wenn die Daten für den Empfänger anonym sind, indem dieser über keine Mittel zur Re-Identifizierung verfügt.