Besondere Kategorien personenbezogener Daten
Unter besonderen Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) versteht man besonders sensible Daten, die eines zusätzlichen Schutzes bedürfen. Dazu gehören:
- Informationen zur rassischen und ethnischen Herkunft,
- politische Meinungen,
- religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen
- die Gewerkschaftszugehörigkeit
- genetische Daten,
- biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person,
- Gesundheitsdaten
- Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung
Die zusätzlichen Schutzmaßnahmen für diese Daten bestehen darin, dass deren Verarbeitung grundsätzlich verboten und nur unter besonderen Voraussetzungen erlaubt ist, die in Art. 9 Abs. 2 DSGVO aufgeführt sind, bspw. wenn
- durch die betroffene Person in die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten explizit eingewilligt wird (Buchst. a),
- die betroffene Person die Daten selbst öffentlich gemacht hat (Buchst. e),
- die Datenverarbeitung zu Archiv-, Forschungs- oder Statistikzwecken erfolgt und eine Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung besteht, wie sie u. a. im Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG) geschaffen worden ist; Näheres hierzu kann der Seite zur Forschungsprivilegierung entnommen werden.