Besondere Kategorien personenbezogener Daten

Unter besonderen Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) versteht man besonders sensible Daten, die eines zusätzlichen Schutzes bedürfen. Dazu gehören: 

  • Informationen zur rassischen und ethnischen Herkunft,
  • politische Meinungen,
  • religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen
  • die Gewerkschaftszugehörigkeit
  • genetische Daten,
  • biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person,
  • Gesundheitsdaten
  • Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung

Die zusätzlichen Schutzmaßnahmen für diese Daten bestehen darin, dass deren Verarbeitung grundsätzlich verboten und nur unter besonderen Voraussetzungen erlaubt ist, die in Art. 9 Abs. 2 DSGVO aufgeführt sind, bspw. wenn

  • durch die betroffene Person in die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten explizit eingewilligt wird (Buchst. a),
  • die betroffene Person die Daten selbst öffentlich gemacht hat (Buchst. e),
  • die Datenverarbeitung zu Archiv-, Forschungs- oder Statistikzwecken erfolgt und eine Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung besteht, wie sie u. a. im Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG) geschaffen worden ist; Näheres hierzu kann der Seite zur Forschungsprivilegierung entnommen werden.