Für Anrechnungen von Studienleistungen kann es verschiedene Anlässe mit jeweils unterschiedlichen Verfahrensweisen geben. Über die Anrechnung von Studienleistungen entscheidet der Prüfungsausschuss anhand der vorbereitenden Sichtung durch die Fachstudienberatung. Eine Anerkennung von Studienleistungen kann je nach Umfang der anerkannten Leistungen zu einer Hochstufung der Fachsemesterzahl führen.

Nehmen Sie deswegen in allen Fällen zuerst Kontakt mit der Fachstudienberatung auf. Ausschlaggebend für die Zuständigkeit ist die Studiengangsvariante, in die hinein Sie sich Leistungen anerkennen lassen wollen. Schicken Sie nach Möglichkeit auch einen Nachweis der betreffenden Leistungen sowie einen Überblick Ihrer bisher im Bamberger Geschichtsstudium erbrachten Leistungen und offene Prüfungsanmeldungen mit jeweiliger Modulzuordnung (z.B. FlexNow-Datenblatt) mit.

Wenden Sie sich zur Anrechnung an die Fachstudienberatung. Schicken Sie die Leistungsnachweise der auswärtigen Leistungen sowie das dafür geltende Modulhandbuch mit. Es sollte die Prüfungsform der jeweiligen Modulprüfungen und die inhaltliche Ausrichtung der betreffenden Module erkennbar sein.

Ein interner Wechsel innerhalb der Universität Bamberg meint einen Wechsel des Studiengangs oder einen Wechsel innerhalb der Varianten der Geschichte (z.B. vom Nebenfach Geschichte ins Hauptfach Geschichte).

Wenden Sie sich zur Anrechnung an die Fachstudienberatung und schicken Sie ein aktuelles FlexNow-Datenblatt sowie eine Aufstellung offener Prüfungsanmeldungen mit Modulangabe und Bearbeitungsstand mit.

Studien- und Prüfungsleistungen, die im Ausland erbracht wurden, können angerechnet werden, wenn sie nach Inhalt und Prüfungsanforderungen mit den Anforderungen an der Universität Bamberg gleichwertig sind.

Wie dieses Anerkennungs- und Anrechnungsverfahren genau funktioniert, entnehmen Sie bitte den Seiten Studieren im Ausland: Anrechnung von Studienleistungen.

Nehmen Sie vorab Kontakt mit der Fachstudienberatung auf und klären Sie, ob eine Anerkennung wie von Ihnen beabsichtigt vorgesehen ist.

Für die Anerkennung selbst wenden Sie sich an die Fachstudienberatung und schicken den jeweiligen Leistungsnachweis, ein aktuelles FlexNow-Datenblatt sowie eine Aufstellung offener Prüfungsanmeldungen mit Modulangabe und Bearbeitungsstand mit.