Für die Anerkennung von Studienleistungen und  für die Anrechnung von Kompetenzen, die außerhalb von Hochschulen in anderen Kontexten erworben wurden, kann es verschiedene Anlässe mit jeweils unterschiedlichen Verfahrensweisen geben. Über die Anerkennung bzw. Anrechnung von Studienleistungen entscheidet der Prüfungsausschuss anhand der vorbereitenden Sichtung der relevanten Unterlagen. Eine Anerkennung von Studienleistungen kann je nach Umfang der anerkannten Leistungen zu einer Höherstufung der Fachsemesterzahl führen.

Nehmen Sie in allen Fällen Kontakt mit dem Prüfungsausschuss Bachelor Germanistik (pa.ba-germ(at)uni-bamberg.de) und ggf. mit weiteren Zuständigen auf. 

Wenn Sie Studien- und Prüfungsleistungen, die Sie im Rahmen eines anderen Studiengangs absolviert haben, im Zuge eines Studiengangwechsels innerhalb der Universität Bamberg oder im Fall eines Doppelstudiums (Lehramt/Bachelor) anrechnen lassen möchten, senden Sie eine Nachricht mit Ihrem Ersuchen und fallspezifischen Unterlagen wie nachfolgend aufgelistet an den Prüfungsausschuss Bachelor Germanistik.

  • Anerkennungen im Fall von Germanistik als 1. Hauptfach oder als mit zwei Nebenfächern kombiniertem Hauptfach (mit Bachelorarbeit)
    • für die Anerkennung germanistischer Leistungen: Nachweise über die Leistungen im Fach Germanistik (FlexNow-Datenblatt)
    • für die Anerkennung einer Zulassungsarbeit (schriftlichen Hausarbeit) aus einem Lehramtsstudiengang als Bachelorarbeit im BA Germanistik: englische Übersetzung des Titels der Zulassungsarbeit und Mitteilung der Prüferin/des Prüfers, die/der die Arbeit einer Begutachtung als Bachelorarbeit unterzogen hat, über die Bewertung. (Bitte beachten Sie, dass Bewertungen bei der Benotung als BA-Arbeit abweichen können, da bei der Bewertung von Zulassungsarbeiten keine Zwischennoten vergeben werden dürfen, bei der Benotung von Bachelorarbeiten jedoch schon.)
    • für die Anerkennung von Leistungen im 2. Hauptfach oder in den Nebenfächern: Anerkennungsbescheinigungen von den jeweils zuständigen Fachprüfungsausschüssen
    • für die Anerkennung von Leistungen für das Studium Generale (im Umfang von insgesamt mindestens 18 ECTS-Punkten): Liste der anzurechnenden Leistungen und Nachweise derselben (FlexNow-Datenblatt)
  • Anerkennungen im Fall von Germanistik als 2. Hauptfach (ohne Bachelorarbeit) oder als Nebenfach mit 45 ECTS-Punkten oder als Nebenfach mit 30 ECTS-Punkten
    • Nachweise über die Leistungen im Fach Germanistik (FlexNow-Datenblatt)

Wenn Sie Studien- und Prüfungsleistungen, die Sie an einer anderen Universität absolviert haben, für den Bachelorstudiengang Germanistik anerkennen lassen möchten, senden Sie eine Nachricht mit Ihrem Ersuchen und fallspezifischen Unterlagen wie nachfolgend aufgelistet an den Prüfungsausschuss:

  • Anerkennungen im Fall von Germanistik als 1. Hauptfach oder als mit zwei Nebenfächern kombiniertem Hauptfach
    • für die Anerkennung germanistischer Leistungen: Nachweise über die Leistungen im Fach Germanistik (z. B. in Form eines Transcripts of Records), zugrundeliegende Modulhandbücher der anderen Universität oder Links auf dieselben
    • für die Anerkennung einer Zulassungsarbeit (schriftlichen Hausarbeit) aus einem Lehramtsstudiengang als Bachelorarbeit im BA Germanistik: englische Übersetzung des Titels der Zulassungsarbeit und Mitteilung der Prüferin/des Prüfers, die/der die Arbeit einer Begutachtung als Bachelorarbeit unterzogen hat, über die Bewertung.
    • für die Anerkennung von Leistungen im 2. Hauptfach oder in den Nebenfächern: Anerkennungsbescheinigungen von den jeweils zuständigen Fachprüfungsausschüssen
    • für die Anerkennung von Leistungen für das Studium Generale (im Umfang von insgesamt mindestens 18 ECTS-Punkten): Liste der anzurechnenden Leistungen und Nachweise derselben (z. B. in Form eines Transcripts of Records)
  • Anerkennungen im Fall von Germanistik als 2. Hauptfach (ohne BA-Arbeit) oder als Nebenfach mit 45 ECTS-Punkten oder als Nebenfach mit 30 ECTS-Punkten
    • Nachweise über die Leistungen im Fach Germanistik (z. B. in Form eines Transcripts of Records), zugrundeliegende Modulhandbücher der anderen Universität oder Links auf dieselben

Für die Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen beachten Sie bitte das auf den Seiten der Koordinatorin für Austauschprogramme der Fakultät GuK beschriebene Vorgehen.

Für solche Anerkennungen senden Sie eine Nachricht mit Ihrem Ersuchen samt Leistungsnachweis und aktuellem FlexNow-Datenblatt an den Prüfungsausschuss.