Katholische Religionslehre - Lehramt an Grundschulen

Art des Studiums

Katholische Religionslehre als Unterrichtsfach
grundständiges Studium für das Lehramt an Grundschulen

Gegenstand des Fachs


 

Das Studium der Theologie umfasst folgende vier Fachgebiete mit ihren zugeordneten Fächern:

Biblische Theologie (Analyse der Entstehung der biblischen Schriften und Reflexion ihrer theologischen Aussagen), Historische Theologie (Geschichte des Christentums von den Anfängen bis zur Gegenwart), Systematische Theologie (Reflexion der christlichen Überlieferung in ihrem sozio-kulturellen Kontext und bezüglich ihrer Relevanz für heute) sowie Praktische Theologie (Praxis des christlichen Glaubens und religiösen Lernens und die Frage nach der Kommunikation in heutige Lebenszusammenhänge hinein).

Ziel des Theologiestudiums ist es, die wissenschaftlichen Voraussetzungen für eine zeit- und sachgemäße Auseinandersetzung mit heutigen Lebensfragen aus christlicher Perspektive zu schaffen.

Berufs- und Tätigkeitsfelder
von Absolventinnen und Absolventen

Das mit der Ersten Lehramtsprüfung (Staatsexamen) abzuschließende Studium ist Voraussetzung für die Übernahme in den Vorbereitungsdienst (Referendariat) für das Lehramt an Grundschulen und die spätere Einstellung im öffentlichen und privaten Schulwesen.

Studienaufbau

modulare Studienstruktur mit Erster Lehramtsprüfung (Staatsexamen)

vorgeschriebene Praktika

ein achtwöchiges Betriebspraktikum, ein dreiwöchiges Orientierungspraktikum, ein studienbegleitendes pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum im Umfang von 150 bis 160 Unterrichtsstunden, zwei jeweils einsemestrige studienbegleitende (fachdidaktische) Praktika; es wird empfohlen, das Praktikum im Unterrichtsfach Katholische Religionslehre zu absolvieren.

Auslandsstudium

Auslandsaufenthalte sind an zahlreichen europäischen und außereuropäischen Hochschulen möglich. Weiterführende Informationen zu Austauschprogrammen finden Sie beim International Office.

Regelstudienzeit

7 Semester

Studienbeginn

nur zum Wintersemester möglich

Fremdsprachenkenntnisse

Für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung  für das Lehramt an Grundschulen müssen gesicherte Kenntnisse in Englisch auf dem Niveau B2 des "Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen" nachgewiesen werden. 

Zulassungsbeschränkung

nein

besondere
Zulassungsvoraussetzungen

keine

Einschreibung

Informationen zur Einschreibung

Fachstudienberatung

Liste der Fachstudienberatungen

Fachschaft / Referat für Lehrerinnen- und Lehrerbildung des Fachschaftenrates

Fachschaft

Referat für Lehrerinnen- und Lehrerbildung des Fachschaftenrates

Studien- und Prüfungsordnungen

zu den Studien- und Prüfungsordnungen

zur LPO I vom 13.03.2008: 

Kultusministerium

Modulhandbuch

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Vorlesungsverzeichnis

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Allgemeine Informationen

Zentrale Studienberatung