Abgabe von Studienleistungen

Studienleistungen sind – wenn in der Lehrveranstaltung nicht anders geregelt – im Wintersemester bis spätestens 25. März und im Sommersemester bis spätestens 25. September beim Dozierenden der jeweiligen Lehrveranstaltung einzureichen. Die Abgabe findet in der Regel digital statt. Dabei sind die Hinweise aus dem Leitfaden „Hinweise zum Verfassen schriftlicher Arbeiten“(409.2 KB, 22 Seiten) zu beachten. Studienleistungen sollen in keinem Fall als Einschreiben eingereicht werden.