Finanzielle Förderung

Als Fakultätsfrauenbeauftragte verfügen wir über finanzielle Mittel zur Förderung der Gleichstellung, mit denen wir unter anderem Tagungsteilnahmen oder Veranstaltungen finanzieren können. Diese Gleichstellungsgelder dienen der Förderung forschungsbezogener Vorhaben von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen, externe Doktorandinnen und Habilitandinnen sowie Studentinnen – wir fördern alle Mitglieder der Fakultät, die sich mit dem weiblichen Geschlecht identifizieren. Mehr dazu finden Sie unter dem Reiter „Gleichstellungsgelder“.