Aussonderungskonzept der Universität Bamberg

Gemeinsam mit dem Universitätsarchiv wird aktuell an einem universitären Aussonderungskonzept gearbeitet.

Dieses Aussonderungskonzept trägt den datenschutzrechtlichen Grundsätzen der Speicherbegrenzung und des "Rechts auf Vergessenwerden" ebenso Rechnung wie dem in der Arbeit des Archivs zum Ausdruck kommenden öffentlichen Interesse, archivwürdige Dokumente und Information dauerhaft für die Nachwelt aufzubewahren.

Unter Aussonderung ist mithin zu verstehen, dass Daten und Dokumente, die für den alltäglichen Verwaltungsbetrieb nicht mehr erforderlich sind und deren Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind, dem Archiv zur Übernahme angeboten werden. Das Archiv prüft dann deren Archivwürdigkeit und entscheidet über Aufnahme oder datenschutzkonforme Entsorgung der Unterlagen.