Information gem. Art. 13 Abs. 1, 2 und Art. 14 Abs. 1, 2 DSGVO über die Datenverarbeitung im Rahmen der digitalen Abgabe von Abschlussarbeiten
Inneruniversitäre Ansprechstelle für die Verarbeitungstätigkeit
Abteilung II - Studium und Lehre; Referat II/3 - Prüfungsamt
Kapuzinerstraße 25
96047 Bamberg
Telefon: +49 951 863 1058
Telefax: +49 951 863 4038
E-Mail: pruefungsamt(at)uni-bamberg.de
Zwecke der Datenverarbeitung
Abgabe der Bacherlor- und Masterarbeiten durch die Studierenden
Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. Art. 4 Abs. 1 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) und Art. 2 Abs. 1 Satz 2, Art. 3 Abs. 1, Art. 87 Abs. 2, Art. 94 Abs. 1, Abs. 2 in Verbindung mit Art. 91 Nr. 2, Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Art. 84, Art. 86 Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) sowie mit der jeweiligen Bachelor- oder Masterprüfungsordnung
Von Verarbeitungstätigkeit betroffene Personen
Studierende und Prüfende; letztere können auch Universitätsexterne sein
Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten
- Name der bzw. des Studierenden
- studentische E-Mail-Adresse
- Matrikelnummer
- Namen der bzw. des Prüfenden und Zweitprüfenden
- Prüfungsarbeit
Daneben werden die Daten verarbeitet, die zur Bereitstellung des Formularservers formcycle erforderlich sind.
Dauer, für welche die personenbezogenen Daten gespeichert werden
Die Aufbewahrungsfrist für Prüfungsarbeiten beträgt gemäß Nr. 2 des Leitfadens der Universität Bamberg für die Aufbewahrung von Prüfungsarbeiten fünf Jahre; sie beginnt mit Ablaufs des Kalenderjahres, in dem das Prüfungsergebnis der oder dem Studierenden bekannt gegeben wird, zu laufen.
Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling
Es besteht keine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall einschließlich Profiling im Sinne des Art. 22 DSGVO
Beachten Sie daneben bitte die allgemeinen Inhalte der Datenschutzinformationen.