Information gem. Art. 13 Abs. 1, 2 und Art. 14 Abs. 1, 2 DSGVO über die Datenverarbeitung im Rahmen der digitalen Abgabe von Abschlussarbeiten

Inneruniversitäre Ansprechstelle für die Verarbeitungstätigkeit
Abteilung II - Studium und Lehre; Referat II/3 - Prüfungsamt
Kapuzinerstraße 25
96047 Bamberg
Telefon: +49 951 863 1058
Telefax: +49 951 863 4038
E-Mail: pruefungsamt(at)uni-bamberg.de

Zwecke der Datenverarbeitung
Abgabe der Bacherlor- und Masterarbeiten durch die Studierenden

Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. m. Art. 4 Abs. 1 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) und Art. 2 Abs. 1 Satz 2, Art. 3 Abs. 1, Art. 87 Abs. 2, Art. 94 Abs. 1, Abs. 2 in Verbindung mit Art. 91 Nr. 2, Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Art. 84, Art. 86 Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) sowie mit der jeweiligen Bachelor- oder Masterprüfungsordnung

Von Verarbeitungstätigkeit betroffene Personen
Studierende und Prüfende; letztere können auch Universitätsexterne sein

Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten

  • Name der bzw. des Studierenden
  • studentische E-Mail-Adresse
  • Matrikelnummer
  • Namen der Erst- und Zweitprüfenden
  • Prüfungsarbeit
  • Gutachten der Prüfenden

Empfänger von personenbezogenen Daten und Zwecke der Offenlegung

Die Prüfungsarbeiten werden durch das Prüfungsamt an die Erst- und Zweitprüfenden weitergeleitet.

Im Rahmen der archivischen Anbietungspflicht nach Art. 6 Abs. 1 Bayerisches Archivgesetz (BayArchivG) erstellt das Prüfungsamt eine Liste aller abgegebenen Abschlussarbeiten. Daraus wählt das Dezernat Z/ARCH - Universitätsarchiv nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist für Prüfungsarbeiten die archivwürdigen Abschlussarbeiten zur dauerhaften Aufbewahrung aus.

Dauer, für welche die personenbezogenen Daten gespeichert werden
Die Aufbewahrungsfrist für Prüfungsarbeiten beträgt gemäß Nr. 2 des Leitfadens der Universität Bamberg für die Aufbewahrung von Prüfungsarbeiten fünf Jahre; sie beginnt mit Ablaufs des Kalenderjahres, in dem das Prüfungsergebnis der oder dem Studierenden bekannt gegeben wird, zu laufen.

Archivierte Abschlussarbeiten werden potentiell unbegrenzt gespeichert.

Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling
Es besteht keine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall einschließlich Profiling im Sinne des Art. 22 DSGVO

Beachten Sie daneben bitte die allgemeinen Inhalte der Datenschutzinformationen sowie die Datenschutzinformation zum Formularserver.