Informationen zu abweichenden Prüfungsformaten im Sommersemester 2020

Sehr geehrte Studierende,

hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass unter Bezug auf die Regelung nach § 2 Abs. 3 Satz 4 der Corona-Satzung unserer Universität vom 21. April 2020 das Studiendekanat zusätzlich zum vorgesehenen Prüfungsformat folgende alternative Prüfungsformate in den nachfolgend aufgeführten Modulen des Lehrstuhls genehmigt hat. Die endgültige Entscheidung für die eine oder die andere Alternative wird den Studierenden spätestens vier Wochen vor der Prüfung bekanntgegeben (Corona- Satzung §2, Abs. 3). Die Mitteilung an die Studierenden erfolgt über den jeweiligen VC-Kurs.

Die entsprechende Übersicht finden Sie hier. (83.3 KB)