Anrechnung von Studienleistungen

Die Anerkennung von hochschulischen und außerhochschulischen Leistungen, wie z. B. Module und Studienleistungen aus anderen Studiengängen, die erfolgreich mit einer Prüfung abgeschlossen wurden, ist für den Bachelor Geographie grundsätzlich möglich. Diese Anerkennungen werden durch den Prüfungsausschuss des Studiengangs beschlossen. Dabei kann es auch zu einer Hochstufung Ihrer Fachsemesterzahl kommen.
Typischerweise gibt es drei Anlässe, bei denen ein Anerkennungsprozess initiiert werden kann:
1. Doppelstudium: Wenn Sie gleichzeitig im Lehramtsstudium Geographie sowie im Bachelor Geographie eingeschrieben sind.
2. Anerkennung erbrachter hochschulischer oder außerhochschulischer Leistungen: Dies gilt für Leistungen, die Sie an einer anderen Hochschule, innerhalb der Universität Bamberg oder einer außerhochschulischen Einrichtung (z. B. Praktikum, außerhochschulische Sprachkurse, etc.) erbracht haben.
3. Studienleistungen aus dem Ausland: Hierbei können Leistungen anerkannt werden, die Sie während eines Auslandsstudiums erworben haben.
Für detaillierte Informationen zu den spezifischen Verfahren der Anerkennung und den erforderlichen Unterlagen sowie Fristen, klicken Sie bitte auf die nachfolgenden Links. Bei Rückfragen oder Unklarheiten zu den Verfahren kontaktieren Sie bitte frühzeitig die Fachstudienberatung.
Ein sog. Doppelstudium ist für Lehramtsstudierende relevant, da es einen doppelten Studienabschluss im Lehramt Geographie und Bachelor Geographie ermöglicht. Ein Doppelstudium ist insbesondere für Studierende im Lehramt Gymnasium interessant, die den BA75-Abschluss anstreben. Denn hier fallen keine weiteren, also zusätzlichen Leistungen an, die zu erbringen sind. Grundsätzlich können auch Leistungen aus allen anderen Lehramtsstudiengängen der Geographie für einen Bachelorabschluss übernommen werden. Jedoch ist hier der Mehraufwand entsprechend größer.
Für das Anerkennungsverfahren benötigen Sie:
a) Ein markiertes FlexNow-Datenblatt
b) Die unterschriebene und ausgefüllte Anerkennungsvereinbarung Doppelstudium Geographie(227.3 KB)
Genauere Informationen zum Doppelstudium und zum Anerkennungsverfahren finden Sie im „Leitfaden Doppelstudium Geographie im Lehramt und Bachelor Geographie(247.0 KB)“.
Sie können sich, z. B. bei einem Studiengangswechsel, erbrachte hochschulische oder außerhochschulische Leistungen für den Bachelor Geographie anrechnen lassen. Die Voraussetzung dafür ist die Äquivalenz von vermittelten Inhalten und Kompetenzen der anzuerkennenden Leistungen zu den Modulen im Bachelor Geographie der Universität Bamberg.
Für das Anerkennungsverfahren benötigen Sie:
a) Das ausgefüllte Dokument “Bachelor Geographie, Tabelle erbrachter Leistungen(158.8 KB)”
b) Nachweis über die anzuerkennenden Leistungen (z. B. Transcripts of Records, Praktikumsbescheinigung, Papierschein, etc.)
c) Nachweise über vermittelte Inhalte und Kompetenzen der anzuerkennenden Leistungen (z. B. Auszug aus einem Modulhandbuch, Praktikumszeugnis, etc.)
Bitte nutzen Sie zunächst die Sprechstunde der Fachstudienberatung, um ihr individuelles Anliegen zu besprechen. Anschließend senden Sie alle notwendigen Unterlagen an den Prüfungsausschuss.
Studienleistungen aus dem Ausland
Die erbrachten Studienleistungen aus dem Ausland sind grundsätzlich für das Bachelorstudium anrechenbar. Die Voraussetzung dafür ist die Äquivalenz von vermittelten Inhalten und Kompetenzen der anzuerkennenden Leistungen zu den Modulen im Bachelor Geographie der Universität Bamberg.
Wie dieses Verfahren genau abläuft, entnehmen Sie bitte der entsprechenden Seite der Fakultätskoordination für Austauschprogramme: Studieren im Ausland: Anrechnung von Studienleistungen.
Wichtig: Als generelle Voraussetzung für die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen aus dem Ausland ist die Unterzeichnung einer Anerkennungsvereinbarung (AV)(114.6 KB) für jede Studien- oder Prüfungsleistung durch den Prüfungsausschuss. Diese Vereinbarung muss vor Ihrem Auslandsaufenthalt abgeschlossen werden. Sie dient als Grundlage für die abschließende fachliche Anerkennung nach dem Auslandsaufenthalt.
Bitte nutzen Sie bei einem geplanten Auslandsaufenthalt frühzeitig die Absprache mit der Fachstudienberatung.