Gutachten für andere Hochschulen, Stiftungen u. ä.

Allgemeines zu Gutachten

Ein Gutachten hilft Ihnen nur dann weiter, wenn der Gutachter auch etwas zu Ihnen sagen kann. Deshalb sollten Sie mindestens zwei Lehrveranstaltungen von Prof. Herold erfolgreich besucht haben. Je mehr er über Sie weiß, umso informativer und damit hilfreicher kann das Gutachten geschrieben werden.

Für die Erstellung eines Gutachtens sind die folgenden Punkte zu beachten. 

  • Anträge sind per Mail an die folgende Adresse public-economics(at)uni-bamberg.de zu richten.
  • Es sollten mindestens zwei Veranstaltungen bzw. Seminare des Lehrstuhls absolviert worden sein.
  • Es werden in der Regel maximal zwei Schreiben ausgestellt.
  • Der Antragsteller muss die vollständigen Anschriften der Hochschule/Stiftung mitteilen.
  • Die Schreiben werden dem Antragsteller in einem versiegelten Umschlag persönlich ausgehändigt bzw. direkt an die Hochschule verschickt.

Beantragung eines Gutachtens

 Für die Erstellung eines Gutachtens beantworten Sie bitte die Punkte im folgenden Fragenkatalog(141.9 KB, 1 Seite) (per Email an public-economics(at)uni-bamberg.de).