BMFTR-Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Aufbau DDR-bezogener Forschungsschwerpunkte an Hochschulen in Deutschland“ (Frist Projektskizzen: 8. Dezember 2025)

DDR-bezogene Forschung ist – trotz ihrer erheblichen Relevanz für die Aufarbeitung der DDR-Geschichte und das Verständnis der deutschen Gegenwartsgesellschaft – in der hiesigen Hochschullandschaft nach wie vor nicht ihrer wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Bedeutung entsprechend institutionell verankert.

Mit der vorliegenden Förderrichtlinie beabsichtigt das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR), diesem Befund entgegenzuwirken und im Wege der Projektförderung den Aufbau DDR-bezogener Forschungsschwerpunkte an ausgewählten Hochschulen in Deutschland und die überregionale Vernetzung der Standorte gezielt zu fördern. Entsprechende Vorhaben der Hochschulen können insbesondere eine Forschungsprofessur und eine möglichst interdisziplinäre Nachwuchsgruppe beinhalten.

Gefördert werden Einzelvorhaben mit einer maximalen Projektlaufzeit von fünf Jahren. Je Standort soll die Förderung 2,5 Mio. Euro (ohne Projektpauschale) nicht überschreiten. Zuwendungen für Ausgaben an Hochschulen, die in den nicht-wirtschaftlichen Bereich fallen, können mit bis zu 100 % gefördert werden, darüber hinaus wird eine Projektpauschale von 20 % gewährt.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Projektskizzen sind dem DLR Projektträger bis zum 8. Dezember 2025 über das elektronische Antragsportal „easy-Online“ vorzulegen.

Die vollständige Bekanntmachung können Sie unter https://www.bmbf.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2025/06/2025-06-13-bekanntmachung-ddr-hochschulen.html nachlesen.

Besuchen Sie auch die Website von Z/FFT mit den aktuellen Ausschreibungen unter https://www.uni-bamberg.de/forschung/forschungsfoerderung/ausschreibungen/.