BMBF-Förderrichtlinie zum Thema "START-interaktiv: Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität" (nächste Frist Projektskizzen: 15. Juli 2025)
In Modul 1 werden ausschließlich Einzelvorhaben gefördert. In Modul 2 sind im Rahmen von Einzel- und Verbundvorhaben nachfolgende Konstellationen möglich:
- Tandem-Vorhaben mit der „Mutter“-Hochschule/Forschungseinrichtung und ihrem jungen Start-up
- Einzelvorhaben eines Start-ups
- Verbundvorhaben zwischen einem oder mehreren Start-ups, anderen kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU), Hochschulen, Forschungseinrichtungen und anderen mittelständischen Unternehmen
Ausgaben an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbaren Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, können mit bis zu 100 % gefördert werden können, darüber hinaus wird eine Projektpauschale von 20 % gewährt.
WICHTIG: Vor der Einreichung einer Projektskizze müssen Start-Ups und KMU anhand von Boni-Checklisten (Dokument für Start-Ups: https://www.interaktive-technologien.de/dateien/foerderung/bekanntmachungen/boni-checkliste-startups.pdf, für KMU: https://www.interaktive-technologien.de/dateien/foerderung/bekanntmachungen/boni-checkliste-kmu.pdf) überprüfen, ob sie über die Projektlaufzeit ihren Eigenanteil an den Projektausgaben (AZA) bzw. Projektkosten (AZK) tragen können.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Skizzen sind dem Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH über das elektronische Antragsportal „easy-Online“ einzureichen, die nächste Frist ist der 15. Juli 2025.
Die vollständige Förderbekanntmachung können Sie unter https://www.bmbf.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2021/04/3576_bekanntmachung.html nachlesen. Forschende, die an einer Antragstellung interessiert sind, werden gebeten, sich bis zum 1. Juli 2025 bei Z/FFT zu melden.