Anrechnung von Kompetenzen - Äquivalenzprüfung

Wenn Sie bereits an anderen Universitäten oder Hochschulen Studien- und Prüfungsleistungen in rechtswissenschaftlichen Modulen erbracht haben, so besteht die Möglichkeit der Anrechnung der dadurch erworbenen Kompetenzen

Die Anrechnung wird von dem für Ihren Studiengang zuständigen Prüfungsausschuss vorgenommen. Dort erhalten Sie auch das erforderliche Anrechnungsformular.

Die Koordinationsstelle prüft vorab die Gleichwertigkeit (Äquivalenz) der erworbenen rechtswissenschaftlichen Kompetenzen.

Ihre Ansprechpartnerin bzw. Ihr Ansprechpartner für die Äquivalenzprüfung:

Wir benötigen hierfür von Ihnen folgende Unterlagen:

  1. Anrechnungsantrag des für Ihren Studiengang zuständigen Prüfungsausschusses
  2. Modulbeschreibung der Universität bzw. Hochschule, an welcher o.g. Leistung erbracht wurde
  3. Auszug des Transcript of Records, aus welchem hervorgeht, dass die Leistung erbracht wurde.