Klausuren des WS 2018/19: Antrag auf Nachkorrektur

Anträge auf Nachkorrektur von Klausuren des WS 2018/19 können bis spätestens 04.06.2019 nach erfolgter Einsichtnahme unter substantiierter Behauptung einer mangelhaften Korrektur gestellt werden. Der Antrag ist an das Sekretariat der Koordinationsstelle zu richten.

Folgende Angaben sind erforderlich:

  • Vor- und Nachname
  • Matrikelnummer
  • Studiengang
  • nachzukorrigierende Klausur
  • substantiierte Begründung

Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:

Erforderlich ist die substantiierte Behauptung einer mangelhaften Korrektur. Bei Behauptung einer fehlerhaften Rechtsmeinung ist die Behauptung nur dann substantiiert, wenn eine Belegstelle (Kommentar, Lehrbuch, Aufsatz) für die eigene Rechtsmeinung angeführt wird. Die pauschale Behauptung einer mangelhaften Korrektur ist nicht substantiiert und führt daher zur Unzulässigkeit des Antrags.