Klausuren des SS 2025: Nachkorrekturanträge

Anträge auf Nachkorrektur (Remonstration) für die Klausuren des SS 2025 sind bis 17.11.2025 einzureichen. Der Antrag ist per E-Mail  unter Angabe von Name, Studiengang, Matrikelnummer und Klausurtitel im Sekretariat einzureichen.

Hinweise zur Remonstration:

Für eine Remonstration ist es erforderlich, dass Sie eine substantiierte Behauptung einer mangelhaften Korrektur vorbringen. Eine Remonstration ist insbesondere bei angeblichen Rechtsfehlern nur dann substantiiert, wenn Sie eine Belegstelle (Kommentar, Aufsatz) für Ihre Meinung anführen können. Die bloße pauschale Behauptung einer schlechten Korrektur oder anderer Wertungsmöglichkeit ist nicht substantiiert und führt zur Unzulässigkeit der Remonstration.