Das Studium kann zum Sommer- und Wintersemester aufgenommen werden. Eine Bewerbung (mit den gängigen Bewerbungsunterlagen) auf Zulassung zum Masterstudium ist zwingend notwendig.
Für die Zulassung zum Masterstudiengang Public Health ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder ein gleichwertiger, in- oder ausländischer Abschluss in einer fachlich angrenzenden Disziplin erforderlich. Akzeptierte Fachrichtungen sind unter anderem Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, Statistik, Psychologie, Wirtschaftspsychologie, Informatik, Naturwissenschaften, Medizin sowie akademische Gesundheitsberufe. Ein vergleichbarer Studienabschluss im gesundheitswissenschaftlichen Bereich wird ebenfalls anerkannt. Aktuell gibt es keinen geforderten Notendurchschnitt für die Bewerbung.
Sollte Ihnen Ihr Zeugnis für den abgeschlossenen Bachelor-Studiengang noch nicht vorliegen, kann das Studium bereits vor dem Nachweis der Zugangsvoraussetzungen aufgenommen werden. Die Zugangsvoraussetzungen müssen bis zum Ende des ersten Fachsemesters nachgewiesen werden. Die Zulassung wird in diesem Fall nur vorläufig ausgesprochen. Die Immatrikulation erfolgt befristet für ein Semester. Die Befristung wird bei Nachweis der Zugangsvoraussetzungen von Amts wegen aufgehoben. Werden die Nachweise der Zugangsvoraussetzungen nicht innerhalb der Frist erbracht, wird die bzw. der Studierende aus dem Masterstudium exmatrikuliert. Der Erwerb von einzelnen Prüfungsleistungen erfolgt bis zum endgültigen Nachweis der Zugangsvoraussetzungen nur unter Vorbehalt.
Die Immatrikulation erfolgt über die Studierendenkanzlei der Universität Bamberg. Die aktuellen Einschreibetermine können der Webseite der Studierendenkanzlei entnommen werden.
Infos für internationale Bewerberinnen und Bewerber
Studieninteressierte mit ausländischer Staatsangehörigkeit und Zeugnissen aus dem Ausland müssen sich bei der Studierendenkanzlei für ein Masterstudium an der Universität Bamberg bewerben. Dort wird geprüft, ob die erforderliche Hochschulzugangsberechtigung und die jeweils notwendigen Deutschkenntnisse vorliegen.
Infos für Studieninteressierte mit Behinderung oder chronischer Krankheit
Studieninteressierte mit Behinderung oder chronischer Krankheit können bei der Bewerbung für einen zulassungsbeschränkten Studiengang Sonderanträge stellen, die behinderungsbedingte Nachteile ausgleichen helfen sollen.
Bei Fragen hierzu hilft Ihnen die Kontaktstelle Studium und Behinderung gerne weiter!