Sie möchten bereits erbrachte Leistungen im Masterstudiengang Public Health anerkennen lassen? Informieren Sie sich zunächst anhand des Modulhandbuchs und holen Sie anschließend die fachliche Einschätzung der zuständigen Modulverantwortlichen ein. Danach reichen Sie Ihren Antrag über die Fachstudienberatung beim Prüfungsausschuss ein.

Dieser Ablauf gilt für Leistungen anderer Studiengänge oder Hochschulen im In- und Ausland sowie für Kurse der Virtuellen Hochschule Bayern.

1. Zielmodul auswählen und Unterlagen vorbereiten

Prüfen Sie im Modulhandbuch, für welches Modul im Masterstudiengang Public Health Sie eine Leistung anerkennen lassen möchten. Dort finden Sie auch die zuständigen Modulverantwortlichen.

Bereiten Sie für jede anzuerkennende Prüfungsleistung folgende Unterlagen vor:

  • den ausgefüllten Antrag auf Anerkennung(251.2 KB),
  • den Leistungsnachweis, beispielsweise ein Transcript of Records,
  • die zugehörige Modulbeschreibung mit Angaben zu Lernergebnissen, Inhalten, Umfang und Prüfungsform.

Geben Sie im Antrag das gewünschte Zielmodul und die Modulgruppe im Masterstudiengang Public Health an.

2. Fachliche Einschätzung einholen

Legen Sie diese Unterlagen der Person vor, die für das gewünschte Zielmodul in Bamberg verantwortlich ist. 

Geprüft wird, ob zwischen den bereits erworbenen Kompetenzen und den Anforderungen des Zielmoduls wesentliche Unterschiede bestehen. Die fachliche Einschätzung der modulverantwortlichen Person bildet die Grundlage für die anschließende Entscheidung des Prüfungsausschusses.

3. Antrag vollständig einreichen

Reichen Sie anschließend die Antragsformulare mit den fachlichen Stellungnahmen und den zugehörigen Nachweisen gesammelt über die Fachstudienberatung beim Prüfungsausschuss ein.

Anlaufstelle für die Einreichung ist Dr. Alexander Patzina: alexander.patzina(at)uni-bamberg.de.

Über die Anerkennung entscheidet der Prüfungsausschuss. Nach der Bewilligung reichen Sie die genehmigten Unterlagen beim Prüfungsamt ein, damit die Leistungen in FlexNow verbucht werden.

Ob eine frühere Studienleistung anerkannt werden kann, wird anhand der erworbenen Kompetenzen und der Anforderungen des gewünschten Zielmoduls geprüft. Dabei sind insbesondere die Lernergebnisse, das Niveau und der Umfang der Leistung relevant. Ähnliche Veranstaltungstitel oder Themen allein reichen dafür nicht aus.

Zusätzlich ist § 12 Abs. 7 APO SoWi zu beachten: Innerhalb eines konsekutiven Bachelor- und Masterstudiums können Module nur einmal eingebracht werden. Diese Regelung gilt seit dem 1. Oktober 2026. Für nach bisheriger Prüfungsordnung bereits vollständig oder nach Maßgabe des Modulhandbuchs teilweise absolvierte Module enthält die Änderungssatzung eine Übergangsbestimmung.

Geben Sie deshalb bei der fachlichen Prüfung an, wann und in welchem Studiengang Sie die Leistung erbracht haben und ob diese bereits in Ihren Bachelorabschluss eingegangen ist.

Regelung und Übergangsbestimmung in der Änderungssatzung vom 19. August 2026(210.1 KB, 3 Seiten)

Für Leistungen aus dem Ausland gilt der oben beschriebene Ablauf. Ergänzen Sie Ihre Unterlagen um Angaben zum Benotungssystem der ausländischen Hochschule. Diese werden für eine gegebenenfalls erforderliche Notenumrechnung benötigt.

Zeugnisse und weitere entscheidungsrelevante Unterlagen, die nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer beglaubigten Übersetzung vorgelegt werden.

Bei persönlicher Einreichung legen Sie Ihre Auslandsnachweise im Original und in Kopie vor. Bei postalischer Einreichung benötigen wir amtlich beglaubigte Kopien.

Die Notenumrechnung erfolgt im Rahmen der Antragsbearbeitung. Sie wird nicht von den Modulverantwortlichen vorgenommen, die die fachliche Einschätzung abgeben.

Beantragen Sie die Anerkennung möglichst frühzeitig nach Studienbeginn beziehungsweise nach Ihrer Rückkehr aus dem Ausland, sobald die erforderlichen Nachweise vorliegen. Planen Sie auch ausreichend Zeit für die vorherige fachliche Prüfung durch die Modulverantwortlichen ein. So können Sie die Entscheidung bei Ihrer weiteren Studien- und Prüfungsplanung berücksichtigen.

Anträge können grundsätzlich während der gesamten Immatrikulation gestellt werden. Während eines laufenden Prüfungsverfahrens für die betreffende Modul- oder Modulteilprüfung sowie nach deren Bestehen ist eine Anerkennung jedoch ausgeschlossen.

Eine Anerkennung kann außerdem Auswirkungen auf Ihre Fachsemestereinstufung haben. Nähere Informationen hierzu und zu den geltenden Ausnahmen finden Sie in den zentralen Informationen zur Anerkennung und Anrechnung.


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