Finanzielle Förderung

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Gleichstellungsgelder

 

Mit den Gleichstellungsgeldern der Gleichstellungsbeauftragten Wissenschaft WIAI sollen Projekte gefördert werden, die einen besonderen "Bamberg-Bezug" haben, also Wissenschaftlerinnen an unserer Fakultät in ihrer Arbeit unterstützen.

Wir fördern vorrangig Aktivitäten, die nicht aus anderen Budgets (wie dem des zugehörigen Lehrstuhls oder Studiendekanat) finanziert werden können. 

Bitte klären Sie vorab diese Möglichkeiten.

Anträge können laufend gestellt werden. Eine Bewerbungsfrist gibt es nicht.

Die Entscheidung erfolgt im Einzelfall und innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Antrags. Bei höherer Dringlichkeit bitte wir Sie, im Anschreiben explizit darauf hinzuweisen. Fügen Sie schon vorliegende Dokumente (Quittungen, Fahrkarte, Rechnungen etc.) dem Antrag bei.

Gefördert werden können unter anderem:

  • Tagungs- und Reisekostenzuschüsse für Mitarbeiterinnen und Doktorandinnen, sofern die Veranstaltung in unmittelbarem Zusammenhang mit dem jeweiligen Forschungsvorhaben steht sowie ein eigener Beitrag (Vortrag/ Poster/ Sektionsleitung) ersichtlich ist (bitte prüfen Sie vorab auch die Förderbarkeit durch die Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs, FNK)
  • Tagungs- und Reisekostenzuschüsse für Studentinnen, wenn sie auf dieser Konferenz vortragen
  • Reisekostenzuschüsse für Forschungsreisen von Studentinnen, wenn diese zur Erstellung der Abschlussarbeit nötig sind
  • Veranstaltungen wie Gastvorträge, Ringvorlesungen, Kolloquien mit Bezug zu Gender- bzw. Frauenthematik
  • Teilnahme an Seminaren oder Workshops für Studentinnen, Doktorandinnen und Mitarbeiterinnen
  • Promotionsbezogene Literatur, sofern diese nicht im Bestand der Universitätsbibliothek Bamberg vorhanden und nicht über die Universitätsbibliothek beschaffbar ist (Nachweis erforderlich)

Nicht gefördert werden:

  • Druckkosten (gilt für Studentinnen, Doktorandinnen und Mitarbeiterinnen)
  • Literatur für Studentinnen
  • Hilfskräfte für Doktorandinnen und Mitarbeiterinnen
  • Verpflegungskosten
  • Anträge mit einem Antragsvolumen unter 10 Euro
  • Anträge von Personen, die nicht der Fakultät WIAI angehören

 

Über die Förderung von Anträgen, die sich nicht unter oben genannten Punkte fassen lassen, entscheidet der Gleichstellungsbeirat. 

Über die Höhe der maximalen Förderung entscheiden die jeweiligen Fakultätsgleichstellungsbeauftragten.

 

Bei Ideen zu Projekten im Kontext Gleichstellung, Gender, Diversity stehen wir gerne beratend zur Verfügung, sowohl inhaltlich als auch zu weiteren Fördermöglichkeiten.

Viele Vorhaben werden durch andere Mittel abgedeckt; für uns sind neue und ungewöhnliche Ideen interessant!

Beispiel: 
Sie wollen über Ihren Lehrstuhl eine Wissenschaftlerin zu einem Fachvortrag einladen. Zusätzlich dazu könnten Sie z.B. einen Workshop zu Karrierewegen in der Wissenschaft für Frauen organisieren, in dem Ihre Gästin als Role Model berichtet. 

Antragsstellung

 

Anträge stellen Sie bitte

  • per E-Mail (gbwiss-wiai(at)uni-bamberg.de) als ein PDF-Dokument, das alle unten aufgeführten Unterlagen enthält.
  • Im Falle der Bewilligung schicken Sie bitte alle Unterlagen inklusive aller Originaldokumente (Rechnungen, Teilnahmenachweis etc.) postalisch an folgende Adresse:

Gleichstellungsbeauftragte Wissenschaft WIAI, An der Weberei 5, 96047 Bamberg.

 

Einzureichen sind:

  • Ausgefülltes und unterschriebenes Formular „Antrag auf Gewährung von Gleichstellungsgeldern“(196.9 KB, 2 Seiten)
  • Vollständige Nachweise über Ausgaben (z.B. Original-Fahrkarten, -Rechnungen) sowie über getätigte Zahlungen (z.B. Kontoauszug, Quittung)
    • Aus den Nachweisen muss zweifelsfrei hervorgehen, dass die Aufwendungen von der Antragstellerin beglichen wurden (Rechnungsadressatin ist die Antragstellerin)
    • Die Nachweise müssen außerdem Aufschluss über den jeweiligen Zeitpunkt der angefallenen Aufwendungen geben (z.B. Übernachtung, Hin- und Rückfahrt)
  • Nachweis über Teilnahme an der Veranstaltung (z.B. Auszug Konferenzprogramm, Bestätigung per Mail) bzw. über stattgefundene Feldforschung (z.B. Bestätigung des Interviewtermins per Mail, schriftliche Bestätigung der Interviewten über stattgefundenes Interview, unterschriebene Quittung bei Incentivierung)
  • Antragsposten sind in Euro anzugeben (etwaiger Zusatzaufwand zur Währungskonvertierung ist gesondert nachzuweisen)
  • Für Studentinnen: Immatrikulationsbescheinigung des Semesters, in das der Förderungsgrund fällt
  • Alle Belege sind im Original einzureichen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich gern an die Fakultätsgleichstellungsbeauftragten unter: gbwiss-wiai@uni-bamberg.de.