Lehramtsstudierende absolvieren am Kompetenzzentrum Beratung im schulischen Kontext (ZeBeR) ein Pflichtpraktikum mit eigenverantwortlichen Einzelberatungen, Inter- und Supervision sowie Trainingsmaßnahmen; das Praktikum wird gemäß §110 LPO I durch das Praktikumsamt Oberfranken anerkannt.
Beratungslehrkraft
Zusatzqualifikation für Lehrkräfte: schulische Beratung bei Laufbahnfragen, Lern- und Verhaltensschwierigkeiten sowie psychosozialen Problemlagen.
Überblick
Ziel des Studiums ist es, Lehrkräfte auf professionelle Beratungs- und Unterstützungsaufgaben im schulischen Kontext vorzubereiten. Beratungslehrkräfte beraten Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrkräfte und Schulen bei Fragen der Schullaufbahn, bei Lern- und Leistungsproblemen, bei schulischen Konflikten oder bei pädagogisch-psychologischen Fragestellungen.
Das ist doch einfach ein Lehramt mit mehr Gesprächsführung.
Der Studienplan enthält 30 LP Psychologie – psychologische Diagnostik und Methodik sind kein Bonus, sondern Kern der Qualifikation.
Besonderheiten und Schwerpunkte
- Staatlich geregeltes Erweiterungsstudium, parallel zum Lehramtsstudium oder nachträglich
- Zentraler Studienschwerpunkt: Psychologie, insbesondere in den Bereichen Diagnostik, Beratung, Persönlichkeitsentwicklung, Lern- und Leistungsstörungen
- Ergänzend Inhalte aus Schulpädagogik und Soziologie, die schulische Strukturen, soziale Bedingungen von Bildung sowie institutionelle Rahmenbedingungen in den Blick nehmen
- Enge Verzahnung von Theorie und Praxis durch Hospitationen und schulische Praxisphasen
Voraussetzungen
- Zulassungsbeschränkt
- Örtliches Vergabeverfahren
- Bewerbung erforderlich
ECTS-Verteilung
Beratungslehrkraft als Erweiterungsstudium (60 ECTS): 30 ECTS Psychologie, 25 ECTS (Schul-)Pädagogik, 5 ECTS Soziologie. Quelle: Studiengangsbeauftragter Dr. Markus Heibler.
Beispiele für Module, die Sie belegen können
Pädagogisch-psychologische Diagnostik
Persönlichkeitspsychologie und Klinische Psychologie der Schule
Beratungspsychologie und Einzelfallinterventionen
Felder der Beratung
Theoretische Grundlagen der Beratung
Sozialpolitik und Ungleichheit
Nach dem Studium
Das Erweiterungsstudium eröffnet keine eigenständige Laufbahn, sondern erweitert das berufliche Profil innerhalb des Lehramts um ein spezialisiertes Aufgabenfeld.
Wie sieht das Studium aus?
Lehre und Ort
Carmen Herrmann (ZeBeR, Huwi) bietet seit dem Wintersemester 2023/24 eine Sprachlernberatung in Kooperation mit Schülerinnen und Schülern des Franz-Ludwig-Gymnasiums an.
Lehramtsstudierende absolvieren am Kompetenzzentrum Beratung im schulischen Kontext (ZeBeR) ein Pflichtpraktikum mit eigenverantwortlichen Einzelberatungen, Inter- und Supervision sowie Trainingsmaßnahmen; das Praktikum wird gemäß §110 LPO I durch das Praktikumsamt Oberfranken anerkannt.
Carmen Herrmann (ZeBeR, Huwi) bietet seit dem Wintersemester 2023/24 eine Sprachlernberatung in Kooperation mit Schülerinnen und Schülern des Franz-Ludwig-Gymnasiums an.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zu Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt?
AllgemeinWas kostet das Studium pro Semester?
AllgemeinWie finde ich ein Zimmer oder eine Wohnung in Bamberg?
Quelle Wohnen in Bamberg
AllgemeinWie kann ich die Universität Bamberg vor der Bewerbung kennenlernen?
Quelle Zentrale Studienberatung ·Öffentliche Vortragsreihen und Ringvorlesungen ·Gaststudium ·Studieninfotag ·Angebote für Schülerinnen und Schüler
AllgemeinWie hoch ist die Arbeitsbelastung pro Woche?
Quelle Vollzeitstudium an der Universität Bamberg ·Teilzeitstudium an der Universität Bamberg
Dokumente und offizielle Quellen
Frage zum Studiengang?
Schreiben Sie der Zentralen Studienberatung – sie leitet Ihre Frage weiter und meldet sich schnellstmöglich bei Ihnen.
- Telefonisch über die Zentrale Studienberatung: 0951 863-1422
So bewerben Sie sich
Zulassungsbeschränktes Lehramt – Bewerbung übers Hochschulportal, fester Bewerbungsschluss, Auswahlverfahren entscheidet über die Zulassung.
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1
Hochschulzugangsberechtigung prüfen
Klären Sie, ob Sie eine allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife besitzen.
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2
Im Hochschulportal registrieren
Legen Sie ein Konto im Hochschulportal an. Bei Studiengängen über Hochschulstart kommt eine zusätzliche Registrierung dort dazu.
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3
Bewerbung einreichen
Bewerben Sie sich übers Hochschulportal und laden Sie alle geforderten Unterlagen hoch.
Bewerbungsfrist: 15. Juli (Wintersemester) bzw. 15. Januar (Sommersemester), 24:00 Uhr.
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4
Zulassungsbescheid abwarten
Nach dem Auswahlverfahren erhalten Sie einen Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid. Bei Zulassung müssen Sie das Studienplatz-Angebot fristgerecht annehmen.
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5
Einschreibung vornehmen
Nach Annahme des Studienplatzes schreiben Sie sich im Hochschulportal ein und reichen die Originalunterlagen bei der Studierendenkanzlei ein.
Internationale Studieninteressierte mit einem im Ausland erworbenen Zeugnis: Für Sie gelten eigene Fristen und ein verpflichtender Bewerbungsschritt über das International Office – auch bei zulassungsfreien Studiengängen. Hinweise für internationale Studieninteressierte