Fristen und Termine

Bewerbungs-, Einschreibe- und Rückmeldefristen pflegt die Studierendenkanzlei pro Semester.

Damit hier nie veraltete Stichtage stehen, listen wir die Fristen nicht selbst auf, sondern verweisen direkt auf die amtliche Übersicht der Universität. Dort finden Sie pro Semester die Vorlesungszeiten sowie die Bewerbungs-, Einschreibe- und Rückmeldefristen als aktuelles PDF.

Wenn Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit haben oder Ihr Zeugnis im Ausland erworben wurde, hängt Ihr Weg davon ab, ob Sie ein Bachelor- oder Lehramtsstudium oder einen Master anstreben – die Hinweise dazu finden Sie weiter unten.

Internationale Studieninteressierte

Wenn Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit haben oder Ihr Schul- oder Hochschulzeugnis im Ausland erworben wurde, hängt Ihr Weg an die Universität davon ab, ob Sie ein Bachelor- oder Lehramtsstudium beginnen oder sich für einen Master bewerben.

Bachelor und Lehramt: Bewerbung über das International Office

Für ein Bachelor- oder Lehramtsstudium – ebenso für das Studienkolleg und den studienvorbereitenden Deutschkurs (DSV) – läuft Ihr Weg anders als für Bewerberinnen und Bewerber mit deutschem Zeugnis, auch bei einem zulassungsfreien Studiengang. Das International Office prüft Ihre Unterlagen und entscheidet über die Zulassung; einschreiben können Sie sich erst danach.

Wichtig: „Zulassungsfrei“ heißt für Sie nicht „ohne Bewerbung“. Auch für zulassungsfreie Bachelor- und Lehramtsstudiengänge bewerben Sie sich zuerst form- und fristgerecht über das International Office. Eine direkte Einschreibung ohne vorherige Bewerbung ist für internationale Bewerberinnen und Bewerber nicht vorgesehen.

Ihre vollständige Bewerbung inklusive aller Dokumente muss innerhalb dieser Zeiträume im Hochschulportal eingehen:

  • Wintersemester: Mitte Mai bis 15. Juli
  • Sommersemester: Mitte November bis 15. Januar

Für den Studienstart zum Wintersemester 2026/27 gelten für Bachelor- und Lehramtsstudiengänge diese Bewerbungsfristen:

  • Staatsangehörigkeit außerhalb der EU/des EWR (alle Studiengänge): 15. Juli 2026
  • Staatsangehörigkeit EU/EWR, zulassungsbeschränkter Studiengang: 15. Juli 2026
  • Staatsangehörigkeit EU/EWR, zulassungsfreier Studiengang: 2. Oktober 2026 (Ende der Immatrikulationsfrist)

Zuständig und verbindlich ist für Sie das International Office: Es prüft Ihre Unterlagen, nennt Ihnen Ihre konkrete Frist, begleitet die Bewerbung und beantwortet Rückfragen. Die allgemeine Fristenzuordnung der Studierendenkanzlei richtet sich dagegen an Bewerberinnen und Bewerber mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung.

Master: Bewerbung über die Studierendenkanzlei

Für Master-Studiengänge gilt der Weg über das International Office nicht: Sie bewerben sich – wie alle anderen Bewerberinnen und Bewerber – über die Studierendenkanzlei. Sie prüft Ihre Unterlagen und entscheidet über Ihre Bewerbung; es gelten die Bewerbungsfristen des jeweiligen Studiengangs, die Sie auf der Studiengangsseite finden. Das International Office unterstützt Sie bei Visum, Anreise und allgemeinen Fragen zum Studienstart.