Bewerbung und Einschreibung
Nicht für jeden Studiengang bewerben Sie sich – manche beginnen Sie mit einer direkten Einschreibung. Hier der Unterschied und das Wesentliche zum Ablauf.
Ob Sie sich nur einschreiben oder vorher bewerben müssen, hängt davon ab, ob Ihr Studiengang zulassungsfrei oder zulassungsbeschränkt ist. Den Status sehen Sie auf der jeweiligen Studiengangsseite.
Einschreibung (Immatrikulation): Bei zulassungsfreien Studiengängen gibt es keine Auswahl – Sie schreiben sich innerhalb der Frist direkt im Hochschulportal ein und reichen anschließend Ihre Nachweise ein. Eine vorherige Bewerbung ist nicht nötig.
Bewerbung: Bei zulassungsbeschränkten Bachelor-Studiengängen (Numerus clausus) und bei den meisten Master-Studiengängen bewerben Sie sich vorab, oft mit einer Eignungsfeststellung. Erst nach einer Zulassung schreiben Sie sich ein. Im Lehramt richtet sich der Weg nach Schulart und Fächerkombination.
In beiden Fällen gelten feste Fristen. Die verbindlichen Schritte und nötigen Unterlagen pflegt die Universität fortlaufend – nutzen Sie deshalb am besten direkt diese beiden Seiten:
Wenn Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit haben oder Ihr Zeugnis im Ausland erworben wurde, gilt für Sie ein eigener Weg: Ihre Bewerbung für ein Bachelor- oder Lehramtsstudium, für das Studienkolleg oder den studienvorbereitenden Deutschkurs (DSV) läuft über das International Office, mit eigenen Fristen – auch bei einem zulassungsfreien Studiengang. Für einen Master bewerben Sie sich dagegen wie alle anderen Bewerberinnen und Bewerber über die Studierendenkanzlei. Die Hinweise für internationale Studieninteressierte fassen das zusammen.