BMFTR-Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Hochschulen als Innovationslabore für nachhaltige Städte und Regionen“ (Frist Projektskizzen: 17. November 2025)
Die Hochschulen sollen hierbei als Innovationslabore fungieren. Konkret sollen die Projekte ermöglichen, an Hochschulen sowie bei städtischen und regionalen Partnern beispielsweise Treibhausgas-Emissionen zu senken, Flächen- und Ressourcenverbrauch zu reduzieren, Biodiversität zu schützen und Klimaanpassung zu verbessern sowie dies mit hoher Lebensqualität, lokaler Resilienz und nachhaltiger wirtschaftlicher Entwicklung vor Ort zu verbinden. Hierbei gilt es insbesondere, zielführende institutionenübergreifende Governanceprozesse zu erproben, rechtliche Hürden zu überwinden und vorhandene Budgets für nachhaltige Transformationsprojekte zu priorisieren.
Gefördert werden regionale Verbundprojekte, in denen die Hochschule die Verbundkoordination übernimmt. In der Regel sollen sich Verbünde aus maximal fünf Verbundpartnern zusammenschließen. Besonders erwünscht ist eine Beteiligung der jeweiligen Kommune im Verbund. Jede Hochschule darf nur in einem Projekt die Verbundkoordination übernehmen. Die Verbundprojekte sollen durch ein wissenschaftliches Begleitprojekt flankiert werden.
Die Verbundprojekte haben eine Laufzeit von drei Jahren, das wissenschaftliche Begleitprojekt bis zu vier Jahre. Zuwendungen an Hochschulen, die in den nichtwirtschaftlichen Bereich fallen, können mit bis zu 100 Prozent gefördert werden, darüber hinaus wird eine Projektpauschale von 20 Prozent gewährt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Projektskizzen sind dem DLR Projektträger bis zum 17. November 2025 über das Antragsportal „easy-Online“ vorzulegen.
Die vollständige Bekanntmachung können Sie unter https://www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2025/08/2025-08-20-bekanntmachung-hochschulen.html einsehen.