BMFTR-Richtlinie zur Förderung von Forschungsprojekten zum Thema „Kulturerbe als Ressource für eine zukunftsfähige Gesellschaft“ (Frist Projektskizzen: 30. November 2025)

Kulturelles Erbe ist elementar für das Selbstverständnis von Gesellschaften. Historische Kulturlandschaften und Bauten, Kunst, technische Errungenschaften, Werkzeuge oder Alltagsgegenstände transportieren ebenso wie Kulturtechniken, soziokulturelle Praktiken und Wissensbestände als materielles und immaterielles Kulturerbe Weltbilder sowie gesellschaftliche Werte und Normen.

Ziel der vorliegenden Richtlinie ist die Ergänzung der bisherigen Förderung um Forschungsprojekte, die zum einen das konkrete Anwendungspotenzial von Kulturerbe-Forschung und die Inwertsetzung von Kulturerbe zur Bewältigung aktueller gesellschaftlicher Herausforderungen, zum anderen aber auch die Gefährdung durch (politische) Instrumentalisierung von Kulturerbe in den Blick nehmen.

Gefördert werden interdisziplinäre Einzel- und Verbundprojekte, die sich anhand konkreter Beispiele und zusammen mit Praxispartnern mit entsprechend konkreten Anwendungspotenzialen für unsere Gegenwart und Zukunft auseinandersetzen. Die Förderlaufzeit beträgt max. drei Jahre. Zuwendungen an Hochschulen für Ausgaben im nichtwirtschaftlichen Bereich werden mit bis zu 100 % gefördert, darüber hinaus wird eine Projektpauschale von 20 % gewährt.

Sowohl bei Verbund- als auch bei Einzelprojekten muss die Federführung bei einer geistes- oder sozialwissenschaftlichen Einrichtung liegen. Forschung, die ausschließlich der Bewahrung von Kulturerbe dient, reine Restaurierungsforschung, reine Digita­lisierungsansätze sowie Produktentwicklung können im Rahmen der Förderrichtlinie prinzipiell nicht gefördert werden.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Skizzen sind dem DLR Projektträger bis zum 30. November 2025 elektronisch über das Portal „easy-Online“ vorzulegen.

Den Text der Förderrichtlinie können Sie unter https://www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2025/08/2025-08-28-bekanntmachung-kulturerbe.html einsehen. Interessierte Forschende werden gebeten, sich bis zum 31. Oktober 2025 bei Z/FFT zu melden.