Ausschreibung "Kongressförderung in Bayern" (StMELF) (Einreichung fortlaufend)
- Eine Mindestanzahl an Teilnehmenden pro Veranstaltung und Tag muss gegeben sein. Diese beträgt für Bamberg mindestens 100 Teilnehmende pro Veranstaltungstag.
- Der Antrag findet in einer Veranstaltungsräumlichkeit im Freistaat Bayern statt und die Veranstaltungsräumlichkeit darf nicht vom Antragstellenden selbst oder von einer rechtlich mit diesem verbundenen Organisationseinheit zur Verfügung gestellt oder vermietet werden.
- Die Veranstaltung findet erstmals statt oder mindestens eine der drei vorangegangenen Veranstaltungen hat nicht in Bayern stattgefunden.
Die Antragseinreichung geschieht fortlaufend (frühestens drei Jahre vor Veranstaltungsbeginn) über das Portal https://antrag.kongressinitiative.bayern/. Bei Veranstaltungen mit internationaler Beteiligung und bei denjenigen, die in der Kongressnebensaison stattfinden, werden erhöhte Förderbeträge ausgezahlt. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.bayern-innovativ.de/leistungen/projekttraeger/projekttraeger-bayern/kongressinitiative-bayern/kongressinitiative-bayern-antrag/. Die Förderrichtlinie können Sie unter https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2024/321/baymbl-2024-321.pdf einsehen.