Änderung der Promotionsordnung an der Fakultät SoWi

Informationen zum aktuellen Stand der Änderung der Promotionsordnung

Die Promotionsordnung lag im Fakultätsrat am 20.12.2023 vor, wurde jedoch zurückgestellt. Es sind noch weitere kleinere formale Anpassungen notwendig. Die Ordnung wird im nächsten Semester auf den Gremienweg gehen.

Es wurden im Wesentlichen folgende inhaltliche Aspekte überarbeitet:

  • Eine verpflichtende Betreuungsvereinbarung wird aufgenommen.
  • Im Rahmen des Promotionsvorhabens wird ein Kolloquium (ohne Prüfungscharakter) durchgeführt. Hintergrund dabei ist, sicherzustellen, dass die Betreuenden enger mit den Promovierenden zusammenarbeiten.
  • Die Rahmenbedingungen für kumulative Dissertationen werden ähnlich den bisher geltenden Vorgaben geregelt.

Promovierende, die zur Promotion zugelassen sind, schließen die Promotion unter Anwendung der derzeit gültigen Promotionsordnung ab, es sei denn, sie treten aktiv in die neue Promotionsordnung über. Nach in In-Kraft-Treten der neuen Promotionsordnung (frühestens zum WiSe24/25), erfolgt die Zulassung nach der neuen Ordnung.

 

Nachdem wir Einblick in die geplante Neufassung der Promotionsordnung bekommen haben, werdet auch Ihr diese Möglichkeit erhalten, sodass Ihr euch im Frühjahr selbst ein Bild von den Änderungen machen könnt. Die finale Fassung der Ordnung sollte im Frühjahr 2024 vorliegen und wird ab diesem Zeitpunkt zur Einsicht ausliegen, sodass sich alle Promovierende, die derzeit noch nicht zur Promotion angemeldet sind, entscheiden können, ob Sie sich nach alter oder neuer Promotionsordnung anmelden wollen. Sobald Ihr die ausgelegte Ordnung einsehen könnt, werden wir euch erneut informieren.

 

Solltet Ihr dazu weitere Fragen haben, könnt ihr euch gern persönlich an uns wenden.

 

Wir halten euch weiterhin über den aktuellen Stand auf dem Laufenden.