In den folgenden Abschnitten haben wir wichtige Informationen zu den Zugangskriterien und dem Ablauf der Bewerbung für den M.Sc. Berufspädagogik im Gesundheitswesen an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg zusammengefasst. Bei speziellen Fragen zur Bewerbung und zum Auswahlprozess wenden Sie sich bitte an bewerbung.gespaed(at)uni-bamberg.de, Ansprechpartner Philipp Schlottmann. Bei Fragen rund um die Einschreibung hilft Ihnen die Studierendenkanzlei weiter.
Zugangsvoraussetzungen des M.Sc. Berufspädagogik im Gesundheitswesen
Voraussetzungen für den Zugang zum M.Sc. Berufspädagogik im Gesundheitswesen sind gemäß §26 der Prüfungsordnung:
- Ein Hochschulabschluss oder gleichwertiger in- oder ausländischer Abschluss in einem gesundheitlichen, pflegerischen, gesundheitspädagogischen oder einem vergleichbaren Studiengang.
- Der Abschluss muss Kompetenzen aus den Bereichen
- Pflege- und Gesundheitswissenschaften im Umfang von 22 ECTS-Punkten,
- sowie 18 ECTS-Punkte aus dem Bereich medizinisch-naturwissenschaftliche Grundlagen enthalten.
- Das erfolgreiche Absolvieren der Eignungsprüfung nach Maßgaben des Anhangs 2 der Prüfungsordnung für den M.Sc. Berufspädagogik im Gesundheitswesen. Das Eignungsverfahren wird von einer Kommission zur Feststellung der Eignung (Eignungskommission) durchgeführt. Es wird einmal pro Semester für den Studienbeginn im folgenden Sommer- oder Wintersemester durchgeführt.
- Bewerberinnen und Bewerber, welche die genannten Voraussetzungen in Punkt 2 nicht oder nicht vollständig erfüllen, werden zum Studiengang mit der Auflage zugelassen, den Erwerb der jeweils fehlenden Kompetenzen spätestens bis zum Ende des zweiten Semesters nachzuweisen. Hierzu können die gesundheitspädagogischen Module gemäß der jeweils geltenden Fassung der Studien- und Fachprüfungsordnung des Masterstudiengangs Berufspädagogik im Gesundheitswesen an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg absolviert werden.
Fristen und Termine rund um das Eignungsverfahren finden Sie in den aktuellen Nachrichten.
Ablauf Ihrer Bewerbung
Der Zugang zum Verfahren setzt voraus, dass Sie sich rechtzeitig online bewerben (ab Mitte Juni) und folgende Unterlagen (gemäß Anhang 2 der Studien- und Prüfungsordnung) vollständig sowie form- und fristgerecht bis einschließlich 07.08.2025 vorliegen:
- Hochschulzugangsberechtigung (i. d. R. Abiturzeugnis);
- Ausgefülltes Bewerbungsformular
- Nachweise über den erfolgreichen Abschluss eines Hochschulstudiums, aus dem die erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen einschließlich der Gesamtnote ersichtlich sein müssen (z.B. durch Zeugnis, aktuelle Notenübersicht, Transcript of Records, Supplement). Bewerberinnen und Bewerber, die bis zum Ende der Bewerbungsfristen keinen Abschluss vorweisen können, fügen dem Antrag einen Nachweis bei, dass sie Leistungen im Umfang von mindestens 150 ECTS-Leistungspunkte erworben haben. In diesem Fall ist zusätzlich eine Bescheinigung der Hochschule, an der der qualifizierende Abschluss erworben wird, über eine fiktiv berechnete Gesamtnote beizufügen, bei der die für den Abschluss fehlenden Leistungen mit der Note 4,0 bewertet werden. Kann ein entsprechender Nachweis über die Hochschule nicht ausgestellt werden, ist die fiktive Gesamtnote vom Bewerber selbst zu errechnen. Hierfür bietet es sich an, eine übersichtliche Darstellung in Tabellenform (z.B. in Microsoft Excel) zu erstellen.
- Sonstige relevante Nachweise (z. B. Berufsausbildung, Berufspraxis, Praktika, Auslandsaufenthalte im Rahmen des Studiums, Besonderes soziales Engagement im Studium).
Bitte senden Sie keine Originalunterlagen! Eine Bewerbung online ist ausreichend!
Ihre Bewerbung wird entsprechend der Kriterien der Prüfungs- und Studienordnung geprüft. Sie erhalten dann Anfang/Mitte Februar eine Rückmeldung über das Onlineportal (Zulassung, Einladung zum Gespräch, Ablehnung). Wir bitten von Rückfragen abzusehen!
Zusätzliche Punkte im Eignungsverfahren können erzielt werden durch:
- Ausbildung, Berufstätigkeit oder Praktikum (Maximal 3 Punkte)
- Regelstudienzeit (1 Punkt)
- Sonstige besondere Leistungen und Qualifikationen oder besonderes soziales Engagement (Maximal 6 Punkte)
Die Zugangsvoraussetzungen müssen bis zum Ende der Bewerbungsphase nachgewiesen werden.
Alle Informationen zum Bewerbungsprozess finden Sie auf den Seiten der Studierendenkanzlei.
Infos für internationale Bewerber*innen
Studieninteressierte mit ausländischer Staatsangehörigkeit und Zeugnissen aus dem Ausland müssen sich bei der Studierendenkanzlei für ein Masterstudium an der Universität Bamberg bewerben. Dort wird geprüft, ob die erforderliche Hochschulzugangsberechtigung und die jeweils notwendigen Deutschkenntnisse vorliegen.