Für Anrechnungen von Studienleistungen kann es verschiedene Anlässe mit jeweils unterschiedlichen Verfahrensweisen geben. Über die Anrechnung von Studienleistungen entscheidet der Prüfungsausschuss. Eine Anerkennung von Studienleistungen kann je nach Umfang der anerkannten Leistungen zu einer Hochstufung der Fachsemesterzahl führen.
Nehmen Sie in allen Fällen Kontakt mit dem Prüfungsausschuss Master Germanistik (pa.ma-germ(at)uni-bamberg.de) und ggf. mit weiteren Zuständigen auf.
Ein interner Wechsel innerhalb der Universität Bamberg meint einen Wechsel des Studiengangs. Wenn Sie Studien- und Prüfungsleistungen, die Sie im Rahmen eines anderen Studiengangs absolviert haben, im Zuge eines Studiengangwechsels innerhalb der Universität Bamberg oder im Fall eines Doppelstudiums (Lehramt/Master) anrechnen lassen möchten, wenden Sie sich zur Anrechnung an den Prüfungsausschuss und schicken Sie ein aktuelles FlexNow-Datenblatt sowie einen ausgefüllten Anrechnungsantrag(317.9 KB, 4 Seiten) und eine Aufstellung offener Prüfungsanmeldungen mit Modulangabe und Bearbeitungsstand mit.
Wenn Sie Studien- und Prüfungsleistungen, die Sie an einer anderen Universität absolviert haben, für den Bachelorstudiengang Germanistik anerkennen lassen möchten, wenden Sie sich zur Anrechnung an den Prüfungsausschuss. Schicken Sie die Leistungsnachweise der auswärtigen Leistungen sowie das dafür geltende Modulhandbuch sowie einen ausgefüllten Anrechnungsantrag(317.9 KB, 4 Seiten) mit. Es sollte die Prüfungsform der jeweiligen Modulprüfungen und die inhaltliche Ausrichtung der betreffenden Module erkennbar sein.
Für die Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen beachten Sie bitte das auf den Seiten der Koordinatorin für Austauschprogramme der Fakultät GuK beschriebene Vorgehen.
Für solche Anerkennungen senden Sie eine Nachricht mit Ihrem Ersuchen samt Leistungsnachweis und aktuellem FlexNow-Datenblatt an den Prüfungsausschuss.
