Information gem. Art. 13 Abs. 1, 2 DSGVO über die Datenverarbeitung im Rahmen der Studienbewerbung

Inneruniversitäre Ansprechstelle für die Verarbeitungstätigkeit
Abteilung II - Studium und Lehre; Referat II/1 - Studierendenkanzlei
Kapuzinerstraße 25
96047 Bamberg
Telefon: +49 951 863 1042
Telefax: +49 951 863 4042
E-Mail: studierendenkanzlei(at)uni-bamberg.de

Zwecke der Datenverarbeitung

  • Abwicklung der Studienbewerbung
  • Durchführung von Zulassungs- und Zugangsverfahren

Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung 
Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Art. 4 Abs. 1 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) und Art. 2 Abs. 1 Satz 2, Art. 3 Abs. 1, Art. 87 Abs. 1 und 2, Art. 88 bis 91 Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) sowie mit der Hochschulzulassungssatzung, der Zulassungszahlsatzung, der Hochschulzugangssatzung sowie der Immatrikulations-, Rückmelde- und Exmatrikulationssatzung der Otto-Friedrich-Universität Bamberg bzw. Art. 6 Abs. 1 Buchst. a DSGVO

Von Verarbeitungstätigkeit betroffene Personen

  • Studienbewerberinnen und -bewerber

Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten

  • Namen, Vornamen, ggf. Geburtsnamen
  • Wohnsitz
  • private E-Mail-Adresse
  • Geburtsdaten
  • Geschlecht
  • Staatsangehörigkeit
  • Zeitpunkt, Ort und Art der Hochschulzugangsberechtigung
  • Studiengangsdaten
  • Ort der angestrebten Abschlussprüfung
  • evtl. bereits erworbene Hochschulabschlüsse
  • evtl. bisheriger Studienverlauf
  • evtl. berufspraktische Tätigkeit vor Aufnahme des Studiums
  • Bewerbernummer

Empfänger von personenbezogenen Daten und Zwecke der Offenlegung

  • universitätsinterne Datenweitergabe
    • Fachspezifische Studiengänge: Beteiligung im Rahmen der Zugangsprüfung
    • Referat II/4 - International Office: Bearbeitung der Bewerbungen mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung auf grundständige Studiengänge
  • universitätsexterne Datenübermittlung
    • Stiftung für Hochschulzulassung - hochschulstart.de: Durchführung des Dialogorientierten Serviceverfahrens (DoSV)

Dauer, für welche die personenbezogenen Daten gespeichert werden 
Sofern auf Basis der Zulassung bzw. des Zugangs zum Studium eine Immatrikulation erfolgt, werden die Daten aus der Bewerbungsakte in die Studierendenakte überführt; die Datenschutzinformation zur Studierendenverwaltung findet sich hier

Wird das Bewerbungsverfahren nicht erfolgreich durchlaufen oder findet auf eine Zulassung bzw. einen Zugang zum Studium hin keine Immatrikulation statt, werden die Bewerbungsdaten sechs Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens gelöscht. Bitte beachten Sie, wenn Ihre Bewerbung über hochschulstart.de erfolgt ist, dass dort ggf. andere Löschfristen gelten. e erfolgt, e

Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling 
Es besteht keine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall einschließlich Profiling im Sinne des Art. 22 DSGVO

Beachten Sie daneben bitte die allgemeinen Inhalte der Datenschutzinformationen.