Anrechnung/Anerkennung von Studien-, Prüfungs- und Praktikumsleistungen
Anrechnung/Anerkennung von Studien-, Prüfungs- und Praktikumsleistungen
Sie haben sowohl die Möglichkeit, sich Studien-, Prüfungs- und Praktikumsleistungen aus einem vorherigen Studium an der Universität Bamberg (intern) als auch von außerhalb der Universität erbrachte Leistungen (extern) anrechnen zu lassen (Leistungen anderer Universitäten oder bereits erworbene Kompetenzen einer Berufsausbildung).
Es ist auch möglich, sich Leistungen aus einem Auslandsstudium anrechnen zu lassen. Nehmen Sie dafür bitte vorab Kontakt mit den unten genannten Ansprechpersonen auf.
Es besteht grundsätzlich keine Pflicht der Anerkennung bereits erbrachter Prüfungsleistungen. Sie wählen selbst aus, welche Leistungen Sie sich anerkennen lassen wollen. Bereits erbrachte Leistungen, die Sie sich nicht anerkennen lassen, können im Studiengang erneut im ersten Versuch absolviert werden. Die Anrechnung von Prüfungsleistungen sollte möglichst zeitnah nach Einschreibung in den Studiengang erfolgen. Bitte stellen Sie möglichst pro Studiengang und Fachbereich gesammelt nur einen Antrag (und nicht mehrere Anträge für den gleichen Fachbereich zu unterschiedlichen Zeitpunkten).
Anrechnungsverfahren
Zur Anrechnung benutzen Sie bitte die entsprechenden Formulare. Wählen Sie das passende Anerkennungsformular aus: Es gibt ein Formular für die Fachrichtung/EWS/Berufspädagogik und ein Formular für Ihr jeweiliges Unterrichtsfach. Falls es um die Anerkennung eines einzelnen Moduls geht, schreiben Sie Frau Ruppert eine Mail, sie schickt Ihnen dann einen Antrag auf Einzelanerkennung zu.
Wie ist vorzugehen?
- Füllen Sie die Dokumente mit Namen und Matrikelnummer und Ihren gewünschten Anerkennungen aus. Das Formular muss vollständig ausgefüllt sein und es muss je eine konkrete, nach Möglichkeit benotete Leistung pro anzuerkennendem Modul angegeben werden. Gehen Sie dabei bitte folgendermaßen vor:
- Linke Spalte: Welches Modul im aktuellen Studiengang möchten Sie sich anerkennen lassen (z.B. „Vertiefungsmodul: Grundlagen sozialpädagogischen Handelns“)?
- Mittlere Spalte: Wo wurde die Leistung erworben, die Sie sich für das Modul anerkennen lassen möchten (z.B. BA Sozialpädagogik; FH Würzburg- Schweinfurt)?
- Rechte Spalte: Wie lautet die ursprüngliche Bezeichnung der Leistung, die Sie schon erbracht haben? (z.B. „Einführung in die Sozialpädagogik“)?
- Suchen Sie die passenden Modul-/Leistungsbeschreibungen für die von Ihnen bereits erbrachte Leistung heraus (bei Studium z. B. Modulhandbuch). Es muss ersichtlich werden, welche Kompetenzen mit der erbrachte Leistung verbunden sind. Erstellen Sie passende Auszüge z. B. aus dem Modulhandbuch Ihres Erststudiums/Ihrer Erstausbildung und markieren Sie dort die relevanten Informationen.
- Anschließend kommen Sie zur Anerkennung mit Ihren Unterlagen in die Sprechstunde von Prof. Grell oder Fr. Ruppert. Bitte bringen Sie zusätzlich sämtliche Leistungsbescheinigungen, Zeugnisse etc, die Ihre erbrachten Leistungen belegen, im Original mit. Ggf. müssen Sie Ihre Unterlagen schon vorab per Mail schicken; beachten Sie dafür die Angaben der jeweiligen Ansprechperson.
- Ggf. müssen Sie anschließend nochmal eine Bestätigung der jeweiligen Fachvertreter:innen der Unterrichtsfächer einholen.
- Abschließend werden die Formulare gesammelt vom Prüfungsausschussvorsitzenden unterzeichnet und an das Prüfungsamt zur Verbuchung in FlexNow weitergeleitet. Prüfen Sie dann nach einiger Zeit selbtständig auf FlexNow, ob die Verbuchung der anerkannten Leistungen korrekt erfolgt ist. Dafür müssen Sie ein neues Datenblatt generieren; Sie werden nicht (wie bei der Bekanntgabe von Prüfungsergebnissen) extra per Mail über die Verbuchung benachrichtigt. Melden Sie sich nochmal bei uns, falls Ihnen hier ein Fehler auffällt.
→ Ab 30 ECTS ist zusätzlich ein Formblatt(71.9 KB) zur Fachsemester-Einstufung notwendig.