Arbeitsvertrag, Sozialversicherung und Einkommenssteuer

Die aktuellen Stellenausschreibungen der Universität Bamberg finden Sie hier.

Arbeitsvertrag

Falls Sie für Ihren Forschungs- oder Lehraufenthalts von der Universität Bamberg angestellt werden, schließen Sie mit der Universität einen Arbeitsvertrag, den Sie vor dem offiziellen Arbeitsbeginn unterschreiben müssen. Die Personalabteilung der Universität erstellt diesen Arbeitsvertrag und wird Ihnen mitteilen, welche Formulare Sie vor Arbeitsbeginn ausfüllen und welche Dokumente Sie vor Arbeitsbeginn einreichen müssen. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Webseite der Personalabteilung in der Kategorie „Einstellungsunterlagen“.

Bitte beachten Sie: Falls Sie für Ihre Einreise ein Visum benötigen, muss dieses Visum die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit erlauben, damit Sie einen Arbeitsvertrag abschließen können.

Sozialversicherung und Einkommenssteuer

In der Regel müssen Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer in Deutschland Sozialversicherungsbeiträge und Einkommenssteuer  bezahlen. Die Sozialversicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und beinhaltet Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, Unfall- und Pflegeversicherung.  Sobald Ihr Arbeitsvertrag begonnen hat, übernimmt Ihre Krankenversicherung die nötigen Schritte für Ihre Anmeldung zur Sozialversicherung.

Falls ein Sozialversicherungsabkommen zwischen Ihrem Heimatland und Deutschland existiert, besteht eventuell die Möglichkeit, Ihre Beiträge und Beitragszeiten zur deutschen Sozialversicherung ins Heimatland zu übertragen.

Falls ein Steuerabkommenzwischen Ihrem Heimatland und Deutschland existiert, besteht eventuell die Möglichkeit, Ihr Einkommen weiterhin in Ihrem Heimatland zu versteuern.

Bei allen Fragen rund um den Arbeitsvertrag, Sozialversicherung und Steuern berät Sie das Welcome Center gerne.