Restplätze an unseren ausländischen Partneruniversitäten im Sommersemester 2025

Das große Bewerbungsverfahren für Studienplätze an unseren Partneruniversitäten findet immer im Herbst für das komplette darauffolgende Studienjahr statt. So konnten sich Studierende bis zum 30. November 2023 (Restplatzverfahren bis zum 15. Februar 2024) um Studienplätze im akademischen Jahr 2024/25 (Wintersemester 2024/25 und/oder Sommersemester 2025) bewerben. Die Vergabe der Studienplätze für das Wintersemester 2024/25 ist mittlerweile komplett abgeschlossen.

Für Kurzentschlossene bieten wir bis 1. Juli 2024 nun nochmal die Möglichkeit, sich auf Restplätze für das Sommersemester 2025 zu bewerben. Wir haben Ihnen daher zwei Listen zusammengestellt, die alle Partneruniversitäten enthalten, an denen wir noch Plätze frei haben.

Restplätze Austauschprogramme(139.0 KB)  (Stand:  17.04.2024)

Restplätze Selbstzahlerprogramme(155.5 KB)  (Stand: 17.04.2024)

Bewerberkreis und Bewerbungsvoraussetzungen

Denken Sie bei der Zusammenstellung der Präferenzliste daran, dass wir auf unseren Restplatzlisten alle verbliebenen Plätze gesammelt haben. Sie müssen also überprüfen, ob Sie Ihr Studienfach auch an der jeweiligen Partnerhochschule studieren können (ob es zum Bewerberkreis gehört!) und die entsprechenden fachlichen Voraussetzungen (insbesondere hinsichtlich Notendurchschnitt und ECTS-Anzahl) mitbringen: Europa bzw. Übersee.

Früher Semesterbeginn im Ausland

Das Frühlings-/Sommersemester im Ausland beginnt bei fast allen Hochschulen im Januar/Februar und überschneidet sich damit deutlich mit dem Ende der Vorlesungszeit unseres Wintersemesters bzw. der Prüfungszeit. Eine verspätete Anreise ins Ausland ist nicht möglich, Sie müssen dort pünklich zu Semesterbeginn bzw. zu den Einführungsveranstaltungen für Studierende anreisen. Bitte bedenken Sie daher, dass eine Teilnahme an Bamberger Prüfungen des Wintersemesters bei einem Auslandsstudium im Sommersemester in der Regel nicht möglich sein wird.
Informationen zu den Semesterzeiten im Ausland finden Sie über unsere Infoseiten zu unseren Partnerhochschulen in Europa und Übersee.

Bewerbungsverfahren

Bitte reichen Sieeine komplette Bewerbung gemäß unseren Bewerbungsrichtlinien für Europa bzw. Übersee ein. Bewerbungsschluss für die Restplätze ist der 1. Juli 2024.

Sprachnachweise

Bitte beachten Sie, dass Sie für eine Bewerbung auf diese „Restplätze“ ausreichende Kenntnisse der jeweiligen Unterrichtssprache in Form eines Sprachzeugnisses nachweisen müssen. Nur bei Vorliegen eines gültigen Sprachnachweises kann eine Entscheidung über die Platzvergabe erfolgen. 

Kostenpflichtige Sprachtests (TOEFL/IELTS etc.):
Für einige Programme (inbesondere in Übersee, aber teilweise auch in Europa) sind kostenpflichtige Tests wie TOEFL/ IELTS erforderlich. Diese werden von den entsprechenden Anbietern laufend angeboten. Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig um einen Termin, so dass das Ergebnis zum Zeitpunkt der Bewerbungsabgabe bereits vorliegt.

Sprachnachweis des Bamberger Sprachenzentrums:

  • Falls Sie bereits im aktellen Studienjahr an einem Sprachnachweistest für das Auslandsstudium teilgenommen haben (im Oktober/November 2023 oder Februar 2024), reichen Sie dieses Ergebnis mit der Bewerbung bei uns ein.
  • Zusätzlich bietet das Bamberger Sprachenzentrum in der Regel am Ende des Sommersemesters nochmal jeweils einen Sprachtest für Englisch, Französisch und Spanisch an. Für weitere Informationen (genaue Termine und Anmeldung) konsultieren Sie das UnivIS oder wenden Sie sich bitte direkt an das Sprachenzentrum: www.uni-bamberg.de/sz.
    Das Testergebnis können Sie in diesem Fall bis spätestens 30. August 2024 nachreichen. Vorher kann aber keine Zuteilung eines Studienplatzes erfolgen.
  • Für alle anderen Sprachen (Italienisch, Portugiesisch, Russisch, Türkisch etc.) wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Sprachlektor:innen (Kontaktadressen über das UnivIS) und reichen Sie den Sprachnachweis zum Zeitpunkt der Bewerbung mit ein.