Universität Bamberg - Logo

News/Updates

16.04.13: Prüfungstermine für das Sommersemester 2013 online!


ausführlich

28.03.13: Meldetermine für das Sommersemester 2013 online!


ausführlich

News/Updates

Häufig gestellte Fragen

Wie erkenne ich den Unterschied zwischen zentralen und dezentralen Prüfungen?

Sie können in FlexNow feststellen, ob die Prüfung zentral oder dezentral angeboten wird. Bedingung: Die Meldefrist für die Prüfung muss bereits laufen!

Screenshot aus FlexNow (für eine vergrößerte Ansicht auf die Grafik klicken):

Der Screenshot aus FlexNow zeigt den Unterschied zwischen zentralen und dezentralen Prüfungen

Was tun bei Problemen bei der Prüfungsanmeldung?

Wenden Sie sich bitte innerhalb der Meldefrist

  • bei zentralen Prüfungen an das Prüfungsamt
  • bei dezentralen Prüfungen an den ausrichtenden Lehrstuhl

So finden Sie den ausrichtenden Lehrstuhl: Suchen Sie in UnivIS entweder nach der Lehrveranstaltung oder dem Prüfer/Dozenten (angegeben meist im Titel zwischen Veranstaltungstyp und ECTS)

Was tun, wenn ich meine Prüfung in FlexNow nicht finde?

Bitte wenden Sie sich an den ausrichtenden Lehrstuhl.

Weitere häufig gestellte Fragen

Wie laufen zentrale Prüfungen in der Praxis (Ausweiskontrolle etc)?

Im Wintersemester 2012/13 wird das Verfahren bei zentral organisierten Prüfungen umgestellt. Die größte Änderung für Sie ist, dass die Ausweiskontrolle VOR den Prüfungen stattfinden wird. Es wird deshalb darum gebeten, dass Sie sich 60 Minuten vor dem offiziellen Prüfungsbeginn mit einem gültigen Lichtbildausweis am Prüfungsraum einfinden! Sollten Sie den Prüfungsraum nach erfolgter Personenkontrolle noch einmal verlassen (Toilettengang), müssen Sie Ihre Unterlagen bei  der Aufsicht (inkl. Ausweis) zurücklegen - bei Wiedereintritt wird erneut die Identität überprüft.

pdf Hier gibt es die Informationen nochmals zum Nachlesen.

 

Welche Prüfungen sind davon betroffen?

Alle zentral organisierten Prüfungen laufen in diesem Semester nach diesem Verfahren. Dies gilt nicht für Magisterprüfungen und die Erste Staatsprüfung!

Eine Prüfung ist zentral organisiert, wenn sie auf dieser Liste steht: pdf http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/verwaltung/pruefungsaemter/dateien/Pruefungsamt_I/PTPlan_mit_Raeumen_und_Zeiten_WS_2012_13_-_Stand_25.01.2013.pdf

 

Wie ist der Verfahrensablauf?

  • Wie in den vorherigen Semestern finden Sie Aushänge mit den gemeldeten Prüfungsteilnehmern am Prüfungsraum vor. Anstatt einer Sitzplatznummer erhält jeder gemeldete Prüfungsteilnehmer eine laufende Nummer, die aber keinem konkreten Platz zugeordnet ist.
  • An dem Eingang/den Eingängen zum Prüfungsraum nennen Sie der Aufsicht Ihre laufende Nummer oder Ihren Nachnamen und zeigen unaufgefordert einen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) vor. Um unnötige Wartezeiten und eine Verzögerung des Prüfungsbeginns zu vermeiden, bitten wir Sie, Ihren Lichtbildausweis bereit zu halten und sich pdf rechtzeitig, eine Stunde vor Prüfungsbeginn, am Prüfungsort einzufinden.
  • Die Aufsicht hakt Sie daraufhin auf der Anwesenheitsliste ab und händigt Ihnen Ihren Prüfungsumschlag (früher: „Mantelbogen“) aus. Der Prüfungsumschlag ist/wird mit einem personalisiertem Etikett versehen.
  • Sie unterschreiben auf dem Prüfungsbogen.
  • Anschließend können Sie den Prüfungsraum betreten und einen Platz frei wählen. Bitte achten Sie darauf, in Hörsälen stets einen Platz zu Ihrem nächsten Sitznachbarn freizuhalten und Taschen und Jacken an der Wand/bei der Aufsicht zu deponieren. Fluchtwege müssen freigehalten werden! Handys sind ausgeschaltet in der Tasche oder bei der Aufsicht zu deponieren.
  • Kurz vor Prüfungsbeginn erfolgt die Belehrung und die Prüfungsthemen werden ausgeteilt.

 

Was waren die Gründe für das neue Verfahren?

Das neue Verfahren vereinfacht den Prüfungsablauf (ein Raum --> eine Prüfung, das bedeutet u.a.: bessere Organisation der Aufsichten, einheitliche Prüfungszeit pro Raum) und soll künftig ermöglichen, dass Sie sich länger als bisher zu Prüfungen an- und abmelden können.

 

Warum werden die Ausweise VOR der Prüfung kontrolliert?

Durch das neue Verfahren gibt es keine Störungen mehr nach Prüfungsbeginn, weder durch die Ausweiskontrolle noch durch unterschiedliche Prüfungszeiten – und Durchgänge. Zudem wurde eine freie Sitzplatzwahl eröffnet. Vergleichbare Verfahren gibt es auch an anderen Universitäten.

Was passiert, wenn ich eine Prüfung nicht bestehe oder versäume?

Falls Sie eine Prüfung nicht bestehen oder versäumen, können Sie im folgenden Semester zur Wiederholung/Nachholung der jeweiligen Prüfung durch das Prüfungsamt oder den Lehrstuhl angemeldet werden (sog. "Zwangsanmeldung").

Ist eine Zwangsanmeldung laut Prüfungsordnung vorgesehen, ist eine Abmeldung von der Wiederholungs-/Nachholungsprüfung nicht möglich!

Die Zwangsanmeldung kann auch trotz Beurlaubung oder Exmatrikulation bestehen!

In einigen Studiengängen kann das Versäumnis einer Wiederholungsprüfung zum endgültigen Nichtbestehen des Studienganges führen. 

Bitte entnehmen Sie daher der für Sie gültigen Prüfungsordnung, welche Regelung für Sie zutrifft. Eine Aufstellung aller Prüfungsordnungen finden Sie hier.

Was muss ich tun, wenn ich eine Prüfung krankheitsbedingt versäume?

Bei

  • Diplom-, Bachelor- und Masterstudiengängen,
  • Magisterstudiengängen,
  • universitären Zwischenprüfungen und
  • Modulprüfungen im Rahmen der Ersten Lehramtsprüfung

gelten folgende Regeln:

Ab dem Wintersemester 2011/12 wird die Vorlage eines ärztlichen Attestes, aus welcher die Umschreibung des Krankheitsbildes ersichtlich ist, durch das vorgefertigte "Formular für die Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit/ärztliches Attest" ersetzt. Auf dieser wird durch die Arztpraxis bescheinigt, dass nach fachlicher Einschätzung prüfungsrelevante Krankheitssymptome vorliegen. Eine Umschreibung des Krankheitsbildes und eine mögliche Entbindung des Arztes aus seiner ärztlichen Schweigepflicht entfallen somit gänzlich. Für nähere Informationen lesen Sie bitte nachfolgendes Informationsblatt:

pdf Informationen zum Rücktritt von Prüfungen und Anforderungen an ärztliche Atteste

Die Krankheit muss innerhalb von 3 Tagen unter Vorlage des vorgefertigten Formulars dem Prüfungsamt (bei Lehrveranstaltungsprüfungen dem Lehrstuhl)  angezeigt werden. 

pdf Formular für die Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit/ärztliches Attest

Das Attest muss grundsätzlich auf einer Untersuchung am Prüfungstag beruhen.

Falls Sie eine Amtsarztauflage haben, beachten Sie bitte folgendes:

Untersuchungen bei Amtsarztauflage müssen Sie beim Landratsamt Bamberg, Abt. Gesundheitswesen, oder dem für Ihren Wohnort zuständigen Gesundheitsamt vornehmen lassen. Vorzulegen sind dem Gesundheitsamt hierzu das Schreiben/der Bescheid des Prüfungsamtes/Prüfungsausschusses bezüglich der Amtsarztverpflichtung sowie das Attest eines niedergelassenen Arztes (Achtung: obiges Formblatt kann hierzu nicht verwendet werden). Sollte das Gesundheitsamt nicht geöffnet haben, wäre eine Feststellung zur Prüfungsunfähigkeit inklusive des Krankheitsbildes und des Krankheitszeitraumens über den ärztlichen Notdienst (z.B. in Bamberg, Rufnummer 01805/191212) erforderlich.

Ein individuell durch den Arzt ausgestelltes Attest kann ebenfalls anerkannt werden, sofern es eine Beschreibung des Krankheitsbildes enthält (vgl. Anforderungen an ärztliche Atteste).

Bei

  • Staatsprüfungen und
  • sportpraktische Prüfungen

gelten folgende Regeln:

Die Krankheit ist durch das Zeugnis des Gesundheitsamtes, das in der Regel nicht später als am Prüfungstag ausgestellt sein darf, unverzüglich dem Prüfungsamt nachzuweisen.

Anmerkung:
Das Gesundheitsamt stellt das amtsärztliche Attest in der Regel nur aus, wenn ein Attest des Hausarztes vorliegt.

Beachte:
Sind nicht mehr als die Hälfte aller einzelnen schriftlichen und praktischen Prüfungsleistungen erbracht, gilt die Prüfung als nicht abgelegt (vgl. § 14 Abs. 2 LPOI).

Was ist generell beim Ablegen einer schriftlichen Prüfung zu beachten?

  1. Dass nur die bereitliegenden, von der Universität zur Verfügung gestellten Prüfungspapiere zu verwenden sind und die Verwendung eigenen Papiers als Täuschungsversuch zu werten ist;
  2. Dass bei der Niederschrift der Ausarbeitung die Verwendung von Kurzschrift unzulässig ist; dasselbe gilt für die Benutzung von Bleistift;
  3. Dass auf dem Klausurpapier der Korrekturrand freizulassen ist und alle Blätter fortlaufend mit 1-4, 5-8 usw. zu nummerieren und mit Namen zu versehen sind;
  4. Dass die Arbeit selbständig anzufertigen ist, insbesondere dass jede Verständigung der Prüfungsteilnehmer/-innen untereinander oder mit Dritten, auch außerhalb des Prüfungsraumes, in jedweder Form verboten ist;
  5. Dass im Fall einer Täuschung oder eines Täuschungsversuchs der Prüfungsteilnehmerin/dem Prüfungsteilnehmer das Weiterschreiben der Klausur unter Vorbehalt gestattet wird. Hierüber wird der Prüfling informiert. Unerlaubte Hilfsmittel werden dabei sofort, manipulierte erlaubte Hilfsmittel werden nach Prüfungsende eingezogen. Der Prüfling versieht die Hilfsmittel mit seinem Namen, um die Zuordnung sicher zu stellen und eine spätere Rückgabe zu ermöglichen. Die Vorgänge sind gemeinsam mit der zweiten Aufsicht im Protokoll festzuhalten. Das Vorliegen eines Täuschungsversuchs wird im Nachgang zur Klausur vom jeweiligen Prüfungsausschuss festgestellt. Eine Korrektur findet bis zur Entscheidung des Prüfungsausschusses nicht statt. Der Vorgang ist dem Prüfungsamt umgehend vom prüfungsführenden Lehrstuhl zu melden;
  6. Dass nur das (die) zur Wahl gestellte(n) Thema (Themen) bearbeitet und abgeliefert werden darf (dürfen), wobei ausschließlich das (die) auf der Vorderseite des Prüfungsumschlags aufgeführte(n) Thema (Themen) als gewählt und bearbeitet gilt (gelten) und die Bearbeitung anderer Themen unberücksichtigt bleibt; bei zu bearbeitenden Teilgebieten sind diese zu benennen;
  7. Dass Sie im Sinne eines zügigen Prüfungsbeginns nach der Identitätskontrolle den Raum nicht mehr verlassen sollen. Verlassen Sie den Raum nach Identitätskontrolle vor Prüfungsbeginn, haben Sie den Prüfungsumschlag und das Dokument zur Identitätskontrolle einer Aufsicht zu übergeben. Während der Bearbeitungszeit darf der Prüfungsraum nur einzeln und nach Genehmigung einer Aufsichtsperson verlassen werden. Die Ausarbeitung ist für diese Zeit bei der Aufsichtsperson zu hinterlegen, Zeitpunkt und Dauer der Abwesenheit werden in der Klausurarbeit an der Stelle der Unterbrechung vermerkt;
  8. Dass alle Unterlagen, auch Prüfungsaufgaben, Notizen und nicht beschriftetes Papier, abzugeben sind;
  9. Dass Prüfungsteilnehmer/-innen, die vor Ende der Bearbeitungszeit ihre Arbeit abgeben, den Prüfungsraum leise und unverzüglich zu verlassen haben; innerhalb der letzten 15 Minuten vor Ende der Bearbeitungszeit ist eine Abgabe nicht möglich. Dieser Zeitraum wird bekanntgegeben;
  10. Dass Klausurarbeiten, die nicht oder nicht rechtzeitig abgeliefert werden, mit „nicht ausreichend“ bewertet werden. Die Arbeit ist dann nicht rechtzeitig abgeliefert, wenn die Prüfungsteilnehmerin/der Prüfungsteilnehmer nach Aufforderung zur Abgabe der Arbeit weiterschreibt. Nach Beendigung der Arbeitszeit darf der Arbeitsplatz nicht vor Abgabe der Klausurarbeiten verlassen werden.