31.01.13
Der Antrag auf einen Studiengang- oder Studienfachwechsel sowie auf gleichzeitige Immatrikulation in zwei Studiengängen ( Doppelstudium) ist vom Beginn der Rückmeldefrist bis Einschreibeschluss des jeweiligen Semesters zu stellen.
Der Antrag auf Studiengang- oder Studienfachwechsel muss grundsätzlich persönlich in der Studierendenkanzlei abgegeben werden.
Rechtliche Grundlagen: