Schon mal vorab:

Bitte reichen Sie Ihre Einschreibeunterlagen möglichst frühzeitig bei der Studierendenkanzlei ein. Je eher Sie Ihre Unterlagen vorlegen, desto eher erhalten Sie Ihre Zugangsdaten, die Voraussetzung sind, um sich bei Veranstaltungen oder Prüfungen anzumelden oder um an den digitalen Lehrangeboten teilzunehmen.

Damit Sie Ihre Zugangsdaten rechtzeitig vor Studienbeginn erhalten, empfehlen wir für das  Sommersemester 2024 die Einreichung Ihrer Unterlagen bis 15. März 2024.

Wiederaufnahme Ihres Studiums

Wenn Sie schon einmal an der Universität Bamberg eingeschrieben waren, können Sie die Wiederaufnahme des Studiums in ihren alten oder in einen neuen Studiengang mit einem Kurzantrag(606.0 KB) beantragen.

Eine erneute Onlineeinschreibung ist nicht erforderlich.

Für zulassungsfreie Studiengänge kann die Wiedereinschreibung innerhalb der regulären Immatrikulationsfristen unter postalischer Einreichung Ihrer Wiedereinschreibeunterlagen in der Studierendenkanzlei der Otto-Friedrich-Universität Bamberg beantragt werden.

 

Einzureichende Unterlagen

Bei der Ersteinschreibung an der Universität Bamberg haben wir bereits Ihre Zeugnisse und Unterlagen geprüft.

Wir benötigen von Ihnen zur Wiedereinschreibung den Kurzantrag(606.0 KB), eine aktuelle Krankenversicherungs­bescheinigung und einen Kontoauszug (bitte geben Sie im Verwendungszweck Ihren Namen und Ihre alte Matrikelnummer an) als Nachweis der entrichteten Semesterbeiträge. Bitte teilen Sie uns auch mit, ob Sie einen neuen Studierendenausweis (Chipkarte) benötigen.

Sollten Sie zwischenzeitlich an einer anderen Universität oder Hochschule eingeschrieben gewesen sein, benötigen wir darüber einen Nachweis (Studienverlaufsverbescheinigung oder Immatrikulationsbescheinigung).

Falls Ihre letzte Einschreibung länger zurückliegt, könnte es sein, dass uns Ihre Unterlagen nicht mehr alle vorliegen. In diesem Fall würden wir Sie kontaktieren.

 

Für die Wiedereinschreibung in zulassungsbeschränkte Studiengänge müssen Sie einen Antrag auf Zulassung für ein höheres Fachsemester stellen.

Auch für Wiedereinschreiber gelten die regulären Bewerbungsfristen.

Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit und Hochschulzugangsberechtigung (Zeugnissen) aus dem Ausland müssen ihre Bewerbung form- und fristgerecht beim International Office einreichen; dies gilt auch, falls zusätzlich ein Zeugnis über die Feststellungsprüfung (Studienkolleg) vorliegt.