Länderspezifische Besonderheiten

Hinweise für die Bewerbung mit Zeugnissen aus bestimmten Ländern

Bitte reichen Sie zusätzlich zu den anderen Bewerbungsunterlagen das APS-Zertifikat der Akademischen Prüfstelle Peking im Original oder digital singniert ein:

Zeugnisse müssen mit einer Apostille versehen sein.

Bitte reichen Sie zusätzlich zu den anderen Bewerbungsunterlagen das APS-Zertifikat der Akademischen Prüfstelle Neu-Dehli im Original oder digital singniert ein:

Zeugnisse müssen als von der Deutschen Botschaft in Teheran beglaubigte Kopien ("Kopiebeglaubigung") vorgelegt werden. Eine Vorlage legalisierter Kopien kann in Einzelfällen notwendig sein und wird von der Studierendenkanzlei mitgeteilt.

Zu den erforderlichen Dokumenten gehören im Allgemeinen auch die Nachweise über die Hochschulzugangsberechtigung:

  • Abschlusszeugnis der Sekundarschule mit Fächer- und Notenübersicht
  • Abschlusszeugnis der Pre-University mit Fächer- und Notenübersicht
  • Nachweis über die Hochschulaufnahmeprüfung

APS-Zertifikat der Akademischen Prüfstelle Ulan Bator im Original, wenn vorhanden

Niederländische Hochschulen erstellen für Ihre Studierenden manchmal Bescheinigungen, die mit einer digitalen Unterschrift und einem digitalen Stempel versehen sind. Diese sind jedoch nicht von einer einfachen Kopie zu unterscheiden und werden daher von uns nicht akzeptiert. Aus diesem Grund ist auch eine beglaubigte Kopie einer solchen Bescheinigung nicht möglich, da bei einer Beglaubigung bestätigt werden muss, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt. Bitte achten Sie also darauf, dass Sie von Ihrer Hochschule Dokumente mit originaler Unterschrift und originalem Stempel/Siegel bekommen.

Für die Umrechnung der Gesamtnote verwenden wir die modifizierte bayerische Formel. Als Maximalnote gilt die 9. Die Mindestbestehensnote ist allgemein die 6, aber diese kann den Bereich von 6,4 bis 5,5 umfassen. Bitte achten Sie daher darauf, dass – sofern Sie das Studium schon abgeschlossen haben - in Ihren Bewerbungsunterlagen das von Ihrer Hochschule verwendete Notensystem mit der genauen Mindestbestehensnote enthalten ist.

Zeugnisse und Notenübersichten mit Amtssignatur müssen nicht als beglaubigte Kopien per Post geschickt werden. Die Amtssignatur lässt sich bei Kopien nicht verifizieren. Bitte schicken Sie daher solche Zeugnisse mit Angabe Ihrer Bewerbungsnummer als Mail-Anhang direkt an master.studierendenkanzlei(at)uni-bamberg.de.

Wenn Sie das Studium schon abgeschlossen haben und in Ihren Studienabschlussdokumenten die Gesamtnote nicht genannt ist, lassen Sie sich bitte von Ihrer Universität die Gesamtnote bescheinigen und schicken Sie uns diese im Original oder als beglaubigte Kopie.

Zur Hochschulzugangsberechtigung gehören sowohl das Abschlusszeugnis der Sekundarschule als auch der Nachweis über die bestandene Hochschulaufnahmeprüfung.

Dokumente, die einen Verifizierungscode haben (z.B. der Nachweis über die bestandene Hochschulaufnahmeprüfung) oder die über das E-Government-Portal (e-Devlet) verifizierbar sind, müssen nur als einfache Kopie vorgelegt werden, gegebenenfalls mit offizieller Übersetzung.

Bitte lassen Sie sich von der High School und der Universität jeweils ein offizielles Transcript of Records ausstellen und legen Sie dieses Ihren Bewerbungsunterlagen bei oder lassen Sie es direkt an die Universität Bamberg schicken (per Post oder E-Mail: master.studierendenkanzlei(at)uni-bamberg.de)

Von den Abschlusszeugnissen der High School und der Universität sind jeweils einfache Kopien ausreichend.

Bitte reichen Sie zusätzlich zu den anderen Bewerbungsunterlagen das APS-Zertifikat der Akademischen Prüfstelle Hanoi im Original oder digital singniert ein: