Bewerbung für ein höheres Fachsemester

Für einige Fächer gibt es im Sommersemester 2024 auch in höheren Fachsemestern eine Zulassungsbeschränkung. Für diese Fächer ist eine Online-Bewerbung erforderlich.

Das Onlineportal der Universität öffnet zum 20. November 2023. Bewerbungsschluss für das Sommersemester 2024 ist der 15. Januar  2024.

Diese Fristen sind Ausschlussfristen (postalischer Eingang Ihrer Bewerbung an der Universität Bamberg - Datum des Poststempels ist nicht ausreichend!). Bei Fristversäumnis ist eine Teilnahme am Auswahlverfahren nicht zulässig.

 

Zulassungsantrag

Die Zulassungsanträge stehen Ihnen online für das jeweilige Wintersemester ab Mitte Mai und für das jeweilige Sommersemester ab Anfang Dezember zur Verfügung.

Bewerbungen für höhere Fachsemester erfolgen immer über das Onlineportal der Universität!

Sie füllen den Zulassungsantrag online aus

Bewerbung für zulassungsbeschränkte Vollzeitstudiengänge

Bewerbung für zulassungsbeschränkte Teilzeitstudiengänge

und senden ihn innerhalb der oben genannten Fristen an die Universität. Bitte beachten Sie, dass nach dem elektronischen Versand der Zulassungsantrag ausgedruckt und unterschrieben mit den geforderten Unterlagen innerhalb der oben genannten Fristen per Post an die Universität gesandt werden muss. Wenn Sie Ihren Bewerbungsunterlagen eine frankierte und adressierte Postkarte beifügen, wird Ihnen der Eingang der Bewerbung bestätigt.

Bei Problemen wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Universität: studierendenkanzlei(at)uni-bamberg.de

Hinweis: Es ist nicht möglich, den Stand der Bewerbung elektronisch einzusehen.

Studienplätze in höheren Fachsemestern können erst vergeben werden, wenn die Zahl der rückgemeldeten Studierenden unter der festgesetzten Zulassungszahl liegt. Eine andere Möglichkeit in ein höheres Fachsemester einsteigen zu können, ist der Studienplatztausch.

Vergabekriterien

Ist eine Auswahl unter den Bewerberinnen und Bewerbern erforderlich, werden die freien Plätze nach der Durchschnittsnote der bisher erbrachten und anrechenbaren Studien- und Prüfungsleistungen aus dem früheren Studium vergeben.