Für Studiengänge mit örtlicher Zulassungsbeschränkung und für Masterstudiengänge ist eine Online-Bewerbung erforderlich.
Bewerbung für zulassungsbeschränkte Vollzeitstudiengänge
Bewerbung für zulassungsbeschränkte Teilzeitstudiengänge
Bitte beachten Sie, dass Sie sich nur für einen zulassungsbeschränkten Studiengang an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg bewerben können. Es ist nicht möglich, sich gleichzeitig für einen Voll- und Teilzeitstudiengang zu bewerben!
Werden mehrere Anträge gestellt, wird nur der zuletzt fristgemäß postalisch eingegangene Antrag berücksichtigt!
Bitte beachten Sie die Bewerbungsfristen (auch für höhere Fachsemester):
Für einen Studienbeginn im jeweiligen Wintersemester 15. Juli.
Für einen Studienbeginn im jeweiligen Sommersemester 15. Januar.
Diese Fristen sind Ausschlussfristen (postalischer Eingang Ihrer Bewerbung an der Uni Bamberg - Datum des Poststempels ist nicht ausreichend!). Bei Fristversäumnis ist eine Teilnahme am Auswahlverfahren nicht zulässig. Unterschiedliche Fristen für Alt- und Neuabiturienten und Alt- und Neuabiturientinnen (wie bei der Stiftung für Hochschulzulassung) gibt es nicht.
Für viele Masterstudiengänge ist eine spätere Bewerbung möglich.
Die Zulassungsanträge stehen Ihnen online für das jeweilige Wintersemester ab Mitte Mai und für das jeweilige Sommersemester ab Anfang Dezember zur Verfügung.
Sie füllen den gewünschten Zulassungsantrag aus
Online-Antrag für ein Vollzeitstudium
Online-Antrag für ein Teilzeitstudium
und senden ihn an die Universität. Bitte beachten Sie, dass nach dem elektronischen Versand der Zulassungsantrag ausgedruckt und unterschrieben mit den geforderten Unterlagen innerhalb der oben genannten Fristen per Post an die Universität gesandt werden muss. Wenn Sie Ihren Bewerbungsunterlagen eine frankierte und adressierte Postkarte beifügen, wird Ihnen der Eingang der Bewerbung bestätigt.
Bei Problemen wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Universität:
studierendenkanzlei(at)uni-bamberg.de
Die Auswahlgrenzen ("Numerus Clausus") stehen nicht von vornherein fest, sondern ergeben sich erst während des Auswahlverfahrens aus den Noten der Bewerberinnen und Bewerber und der Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze. Eine Prognose können Sie mittels der Auswahlgrenzen in vergangenen Verfahren selbst durchführen. Die Aufstellung gibt Ihnen jedoch nur einen Anhaltspunkt. Eine gesicherte Aussage für zukünftige Auswahlverfahren ist nicht möglich.
Die Bescheide im Hauptverfahren werden voraussichtlich in der Zeit von Anfang bis Mitte August verschickt. In diesem Zeitraum versenden viele deutsche Hochschulen Ihre Bescheide, damit Sie sich Ihre Wunschuniversität aussuchen können. Weitere Informationen dazu finden Sie in diesem
Informationsblatt.
Wenn nicht genügend Bewerberinnen und Bewerber die Zulassung aus dem Hauptverfahren annehmen, um alle Studienplätze zu besetzen, werden Nachrückverfahren durchgeführt. Im Nachrückverfahren werden weitere Bewerberinnen und Bewerber zugelassen, die im Hauptverfahren keinen Platz erhalten haben. Dieser Vorgang wird solange wiederholt, bis alle Studienplätze in dem betreffenden Studiengang belegt sind.
Wenn Sie im Hauptverfahren eine Ablehnung erhalten haben, kann es Ihnen also passieren, dass Sie danach noch eine Zusage bekommen. Die Zusage kann Ihnen auch noch nach Semesterbeginn zugehen.
Für eine Teilnahme am Nachrückverfahren müssen Sie sich nicht zusätzlich bewerben. Sie nehmen automatisch daran teil und erhalten nur einen Bescheid, wenn Sie zugelassen werden.
Wenn nach Abschluss der Nachrückverfahren noch Studienplätze vorhanden sind, werden diese Plätze verlost. Die Teilnahme am Losverfahren kann formlos mit einer Postkarte beantragt werden.
Universität Bamberg
Studierendenkanzlei
Kapuzinerstr. 25/ Rückgebäude
96047 Bamberg
Losanträge können Sie für das Wintersemester ab Anfang September bis Anfang Oktober, für das Sommersemester ab Anfang März bis Anfang April einreichen. Falls Sie durch das Losverfahren einen Studienplatz bekommen, erhalten Sie einen Zulassungsbescheid. Ablehnungsbescheide werden nicht versandt.