Bewerberinnen und Bewerber, die bereits zu einem früheren Zeitpunkt für das beantragte Studium an der Universität Bamberg zugelassen waren und an der Einschreibung wegen eines "Dienstes" gehindert waren, erhalten vor allen anderen Bewerberinnen und Bewerbern bevorzugt eine Zulassung. Dieser Anspruch auf bevorzugte Zulassung gilt jedoch längstens bis zum zweiten Bewerbungstermin, der auf das Dienstende folgt. Bei neu eingeführten Zulassungsbeschränkungen gilt diese Regelung sinngemäß auch für alle Bewerberinnen und Bewerber, die aufgrund eines Dienstes daran gehindert waren, das nun neu zulassungsbeschränkte Studium vor Einführung der Zulassungsbeschränkung aufzunehmen.
Folgende Tätigkeiten werden als "Dienst" anerkannt: