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Einschreiben

Durch die Einschreibung (Immatrikulation) erwerben die Studierenden die Mitgliedschaft an der Universität Bamberg. Eine vorherige Bewerbung ist bei nicht zulassungsbeschränkten Studiengängen und Studienfächern nicht notwendig. Bitte beachten Sie aber, dass Sie sich für einen Zugang zu einem Masterstudiengang vorher bewerben müssen. Informationen zu allen Studiengängen und -fächern und den Zugangsvoraussetzungen können Sie unter Studienangebot finden.

An der Otto-Friedrich-Universität Bamberg schreiben Sie sich über das Internet ein. In jedem Fall ist es aber erforderlich, dass Sie nach erfolgter Online-Immatrikulation  Ihren Immatrikulationsantrag ausdrucken, unterschreiben und im unten genannten Zeitraum mit den erforderlichen Unterlagen zur Studierendenkanzlei kommen. Erst dann ist Ihre Immatrikulation wirksam!

Allgemeine Immatrikulationsvoraussetzungen

Voraussetzung zum Studium an der Universität Bamberg ist die

  • allgemeine oder
  • fachgebundene Hochschulreife oder
  • ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis.

Einige Studiengänge beziehungsweise -fächer unterliegen Zulassungsbeschränkungen (Numerus clausus).

Diese Studiengänge können nur mit einer entsprechenden Zulassung aufgenommen werden.

Immatrikulationsfristen

  • Die Immatrikulation für nicht zulassungsbeschränkte Studiengänge
    erfolgt für deutsche Studieninteressierte sowie für ausländische Inhaberinnen und Inhaber von deutschen Hochschulzugangsberechtigungen (Bildungsinländer) ohne vorhergehende Bewerbung für das Wintersemester 2013/2014 während des Zeitraumes vom

    19. August 2013 bis 04. Oktober 2013

    in der Studierendenkanzlei der Universität,  Kapuzinerstr. 25 (Rückgebäude), Bamberg.

  • Die Immatrikulation für ein Modulstudium
    für das Wintersemester 2013/2014 erfolgt während des Zeitraumes vom

    09. September 2013 bis 04. Oktober 2013

    in der Studierendenkanzlei der Universität,  Kapuzinerstr. 25 (Rückgebäude), Bamberg.

 

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 08.30 bis 12.00 Uhr, zusätzlich Montag 13.30 bis 15.00 Uhr.

Studieninteressierte mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung benötigen für die Immatrikulation eine Zulassung des Akademischen Auslandsamtes der Universität Bamberg.

Immatrikulationsunterlagen

  • Immatrikulationsantrag (Ausdruck nach erfolgter Online-Immatrikulation)
  • Original der Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Lückenlose Nachweise über die bisher besuchten Hochschulen (z.B. sämtliche Studienbescheinigungen, Studienverlaufsbescheinigungen oder Studienbuch)
  • ein Passphoto (Name, Vorname auf der Rückseite) 
  • Krankenversicherungsnachweis der gesetzlichen Krankenkasse oder bei Privatversicherung Befreiungsbescheid einer gesetzlichen Krankenkasse 
  • Kontoauszug oder Umsatzanzeige (bei Online-Banking) als Nachweis über die bezahlten Beiträge (in Original und Kopie)
  • Bei Einschreibung in ein Erweiterungs-, Promotions-, oder Zweitstudium das Hochschulabschlusszeugnis (Original und Kopie) und zusätzlich eine Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis oder Fachhochschulreifezeugnis); bei Promotion zusätzlich eine Bestätigung der Betreuerin/des Betreuers des Promotionsvorhabens
  • Zeugnisse über bereits abgelegte Vorprüfungen

Die rechtlichen Grundlagen finden Sie im externer Link folgt Bayerischen Hochschulgesetz und in der Immatrikulations-, Rückmelde- und Exmatrikulationssatzung.