Krankenversicherung der Studentinnen und Studenten

Hier finden Sie Informationen zur Krankenversicherung der Studentinnen und Studenten (KVdS)(50.0 KB) des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband)

 

Keine Einschreibung ohne Versicherungsbescheinigung

 

Jede Studieninteressierte und jeder Studieninteressierte hat vor der Einschreibung ihren bzw. seinen Versicherungsstatus gegenüber der Hochschule nachzuweisen (§ 199a SGB V), unabhängig von der Staatsangehörigkeit und von der Art der Krankenversicherung (gesetzliche oder private Krankenversicherung).

Setzen Sie sich vor der Einschreibung mit Ihrer bzw. einer gesetzlichen Krankenversicherung in Verbindung und fordern Sie dort einen Nachweis über Ihren Versicherungsstatus an.

Die gesetzliche Krankenkasse klärt, ob Sie

  • bereits gesetzlich versichert sind oder
  • von der Versicherungspflicht befreit sind

und übermittelt das Ergebnis in einem elektronischen Meldeverfahren direkt an die Hochschule.

 

FAQs zu Bescheinigungen der Krankenkasse

Welche Krankenkasse ist zuständig?

Für die Ausstellung der Versicherungsbescheinigung bzw. die Abgabe der Meldung über den Versicherungsstatus im elektronischen Meldeverfahren ist grundsätzlich die gesetzliche Krankenkasse zuständig, bei der Sie zu Studienbeginn versichert sind oder versichert sein werden.

Für diejenigen, die sich von der Versicherungspflicht befreien lassen, ist die gesetzliche Krankenkasse zuständig, die die Befreiung vorgenommen hat bzw. vornehmen wird.

Studieninteressierte, die zum Studienbeginn nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, wenden sich an eine gesetzliche Krankenkasse, die bei Versicherungspflicht gewählt werden könnte. Eine Bescheinigung einer privaten Krankenkasse ist nicht ausreichend.

 

Wie versendet meine Krankenkasse die Bescheinigungen an die Universität?

Bitte melden Sie sich bei Ihrer Krankenkasse und fragen Sie nach einer Versicherungsbescheinigung für die Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Ihre Krankenversicherung wird daraufhin Ihren Versicherungsstatus durch eine Meldung im elektronischen Verfahren direkt an unsere Hochschule übermitteln. Weiter müssen Sie nichts veranlassen.

Welche Bescheinigung muss ich einreichen, wenn ich in Deutschland gesetzlich krankenversichert bin?

Bitte melden Sie sich bei Ihrer Krankenkasse und fragen Sie nach einer Versicherungsbescheinigung für die Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Ihre Krankenversicherung wird daraufhin Ihren Versicherungsstatus durch eine Meldung im elektronischen Verfahren direkt an unsere Hochschule übermitteln. Weiter müssen Sie nichts veranlassen.

Welche Bescheinigung muss ich einreichen, wenn ich in Deutschland privat krankenversichert bin?

Bitte melden Sie sich bei einer gesetzlichen (!) Krankenkasse (private Krankenkasse ist nicht möglich) und fragen Sie nach einer Versicherungsbescheinigung für die Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Die Krankenkasse wird daraufhin Ihren Versicherungsstatus durch eine Meldung im elektronischen Verfahren direkt an unsere Hochschule übermitteln. Weiter müssen Sie nichts veranlassen.

Welche Bescheinigung muss ich einreichen, wenn ich im Ausland krankenversichert bin?

Bitte melden Sie sich bei einer deutschen gesetzlichen (!) Krankenkasse und fragen Sie nach einer Versicherungsbescheinigung für die Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Die Krankenkasse wird daraufhin Ihren Versicherungsstatus durch eine Meldung im elektronischen Verfahren direkt an unsere Hochschule übermitteln. Weiter müssen Sie nichts veranlassen.

Ist eine Kopie der Krankenversicherungskarte ausreichend?

Nein!

Wir benötigen für die Einschreibung die Meldung im elektronischen Verfahren (siehe oben).

Was muss ich machen, wenn ich mich für die Promotion einschreibe oder über 30 Jahre alt bin?

Sie müssen Ihren Versicherungsstatus nicht nachweisen.