Was bedeutet "Late Arrival"?
Internationale Studierende sollen bis zum Beginn der Vorlesungszeit in Bamberg anwesend sein, spätestens allerdings bis zum 12. Oktober 2025 für das Wintersemester 2025/2026.
“Late Arrival” bedeutet dementsprechend eine Ankunft in Bamberg nach diesem Datum.
Wenn Sie nicht pünktlich anreisen können:
- Informieren Sie bitte das Welcome Center und die jeweilige Ansprechperson Ihres Studiengangs so früh wie möglich.
Eine Anreise mit 1-3 Wochen Verspätung ist möglich, alles darüber hinaus wird sehr schwierig!
Welche Möglichkeiten habe ich?
🔹 Option 1: Sie sind noch NICHT immatrikuliert
Immatrikulieren Sie sich nicht, außer Sie haben schon einen bestätigten Termin für Ihr Visum oder wissen, wann Sie ihr Visum erhalten werden.
Eine Verschiebung der Zulassung an der Universität Bamberg ist möglich, wenn sich die Zulassungsvoraussetzungen für Ihren Studiengang zum Wintersemester 2025/26 nicht ändern. Somit ist eine Verschiebung der Zulassung grundsätzlich nicht möglich. Eine formale Bewerbung für das folgende Semester muss erneut erfolgen.
Vorteil: Ihre Semester werden noch nicht gezählt und Sie können weiterhin später beginnen.
🔹 Option 2: Sie sind immatrikuliert - Melden Sie sich VOR dem 1. Oktober wieder ab
Senden Sie Ihre Abmeldungs-Anfrage vor dem 1. Oktober (das Datum des Poststempels zählt):
→ Kontaktieren Sie bitte die Studierendenkanzlei für mehr Informationen: studierendenkanzlei(at)uni-bamberg.de
So wird Ihr erstes Semester nicht gezählt. This way, your first semester will not be counted.
Sie erhalten Ihren Semesterbeitrag vollständig zurück.
🔹 Option 3: Sie sind immatrikuliert - Abmeldung NACH dem 1. Oktober
Eine Abmeldung nach dem 1. Oktober ist immer noch möglich (Das Datum des Poststempels zählt):
→ Kontaktieren Sie die Studierendenkanzlei für mehr Informationen: studierendenkanzlei(at)uni-bamberg.de
ABER:
Ihr erstes Semester wird gezählt.
Sie bekommen Ihren Semesterbeitrag nicht mehr zurück.