FAQ: Late Arrival – Internationale Masterstudierende

Was bedeutet "Late Arrival"?

Internationale Studierende sollen bis zum Beginn der Vorlesungszeit in Bamberg anwesend sein, spätestens allerdings bis zum 12. Oktober 2025  für das Wintersemester 2025/2026

“Late Arrival” bedeutet dementsprechend eine Ankunft in Bamberg nach diesem Datum

Wenn Sie nicht pünktlich anreisen können: 

  • Informieren Sie bitte das Welcome Center und die jeweilige Ansprechperson Ihres Studiengangs so früh wie möglich. 
  • Eine Anreise mit 1-3 Wochen Verspätung ist möglich, alles darüber hinaus wird sehr schwierig!

⚠️ Was ist das Problem mit einer verspäteten Ankunft?

  • Masterstudiengänge daueren in der Regel 4 bis 6 Semester (Regelstudienzeit).

  • Wenn Sie mehr Zeit für Ihr Studium brauchen, benötigen Sie einen gültigen Grund (z.B. Krankheit nachgewiesen mit einem Attest), um Ihre Studiendauer zu verlängern. 

  • Sobald Sie immatrikuliert sind, werden Ihre Semester gezähltauch wenn Sie noch nicht in Bamberg sind! 

  • Remote/online learning ist KEINE Option.

  • Sie können möglicherweise Probleme mit Ihrem Visum, Ihrer Aufenthaltserlaubnis und Ihren Finanzen bekommen. 

  • Worst case: Sie sind offiziell in Ihrem dritten Semester und immer noch nicht in Bamberg. 

Welche Möglichkeiten habe ich?

🔹 Option 1: Sie sind noch NICHT immatrikuliert

  • Immatrikulieren Sie sich nicht, außer Sie haben schon einen bestätigten Termin für Ihr Visum oder wissen, wann Sie ihr Visum erhalten werden.

  • Eine Verschiebung der Zulassung an der Universität Bamberg ist möglich, wenn sich die Zulassungsvoraussetzungen für Ihren Studiengang zum Wintersemester 2025/26 nicht ändern. Somit ist eine Verschiebung der Zulassung grundsätzlich nicht möglich. Eine formale Bewerbung für das folgende Semester muss erneut erfolgen.  

  • Vorteil: Ihre Semester werden noch nicht gezählt und Sie können weiterhin später beginnen. 

     

🔹 Option 2: Sie sind immatrikuliert - Melden Sie sich VOR dem 1. Oktober wieder ab

  • Senden Sie Ihre Abmeldungs-Anfrage vor dem 1. Oktober (das Datum des Poststempels zählt):

    → Kontaktieren Sie bitte die Studierendenkanzlei für mehr Informationen: studierendenkanzlei(at)uni-bamberg.de  

  • So wird Ihr erstes Semester nicht gezählt. This way, your first semester will not be counted.

  • Sie erhalten Ihren Semesterbeitrag vollständig zurück

🔹 Option 3: Sie sind immatrikuliert - Abmeldung NACH dem 1. Oktober

  • Eine Abmeldung nach dem 1. Oktober ist immer noch möglich (Das Datum des Poststempels zählt):

    → Kontaktieren Sie die Studierendenkanzlei für mehr Informationen: studierendenkanzlei(at)uni-bamberg.de  

ABER:

  • Ihr erstes Semester wird gezählt

  • Sie bekommen Ihren Semesterbeitrag nicht mehr zurück.

⚠️ Sonderfall: Zulassungsbedingungen

  • Wenn Ihre Zulassung an eine oder mehrere Bedingungen geknüpft ist, müssen Sie einen bestimmten Kurs oder ein Modul innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens bestehen

  • Wenn Ihre Visumssituation unklar ist, immatrikulieren Sie sich NICHT an der Universität!

  • Wenn Sie die Auflagen nicht fristgerecht erfüllen, werden Sie exmatrikuliert - auch wenn Sie bereits in Bamberg sind. 

  • Sie können in diesem Fall nicht erneut zum Studium zugelassen werden!

Late Arrival Letters werden NICHT für Studierende des Masterstudiengangs International Software System Science ausgestellt.