Weiteres
Eine Überweisung ist nicht nötig.
Wir werden uns um einen zeitnahen Sprechstundentermin bei uns bemühen, sollte dies in unserer Praxis nicht möglich sein, bekommen Sie Unterstützung über die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern oder den Psychotherapeuten-Suchdienst der PTK Bayern.
WER KANN SICH AN UNS WENDEN?
Unser Angebot richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum vollendeten 21. Lebensjahr. Auch Eltern, Erziehungsberechtigte oder andere Bezugspersonen können sich mit Fragen oder Sorgen an uns wenden. Bei Patient:innen, die jünger als 18 Jahre sind, ist es wichtig, dass wir vor einem ersten Treffen das schriftliche Einverständnis aller Sorgeberechtigten bekommen.
Wenn Sie Veränderungen im Verhalten, im emotionalen Erleben oder in der Entwicklung Ihres Kindes wahrnehmen, stehen wir Ihnen für eine psychotherapeutische Abklärung und gegebenenfalls Behandlung zur Verfügung. Ein ärztlicher Überweisungsschein ist nicht notwendig.
WER TRÄGT DIE KOSTEN?
Die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung in unserer Ambulanz werden in der Regel vollständig von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen. Voraussetzung ist eine entsprechende Indikation für eine Psychotherapie, die im Rahmen der diagnostischen Vorgespräche festgestellt wird.
Sprechen Sie uns bei Fragen zur Kostenübernahme gerne an.
Ausfallhonorar
Wir arbeiten in unserer Praxis nach dem Bestellsystem, d.h. jeder vereinbarte Termin ist individuell mit Ihnen abgesprochen und ausschließlich für Sie reserviert. So können Sie sicher sein, dass wir die Wartezeiten in unserer Praxis und den zeitlichen Aufwand Ihrer Termine bei uns für Sie so klein wie möglich halten.
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können – unabhängig von den Gründen, also auch im Krankheitsfall – müssen Sie diesen mindestens 48 Stunden vorher bei uns absagen.
Dies kann telefonisch (AB) oder per E-Mail erfolgen. Sollten wir keine rechtzeitige Absage von Ihnen erhalten, behalten wir uns vor, ein Ausfallhonorar privat in Rechnung zu stellen.