Bewerbung für ein 1. Fachsemester

Teilnehmende Studiengänge

Für folgende Studiengänge erfolgt die Bewerbung über das Onlineportal für Vollzeit der Otto-Friedrich-Universität Bamberg im 1. Fachsemester:

  • Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt (Lehramt an Grundschulen)
  • Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt (Lehramt an Gymnasien)
  • Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt (Lehramt an Mittelschulen)
  • Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt (Lehramt an Realschulen)
  • Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt (Lehramt an Beruflichen Schulen) - nur nach I.Staatsprüfung oder entsprechenden lehramtsfähigen bayerischen Masterabschluss: Wirtschaftspädagogik oder Berufliche Schulen möglich
     

>>> zum Onlineportal für Vollzeitstudiengänge

Für folgende Studiengänge erfolgt die Bewerbung über das Onlineportal für Masterstudiengänge der Otto-Friedrich-Universität Bamberg im 1. Fachsemester:

  • Klinische Psychologie und Psychotherapie, Vollzeit
  • Klinische Psychologie und Psychotherapie, Teilzeit
     

>>> zum Onlineportal für Masterstudiengänge

Für alle weiteren zulassungsbeschränkten Studiengänge im 1. Fachsemester erfolgt die Bewerbung über hochschulstart.de.

Bewerbungsverfahren

Hier finden Sie den Ablaufplan Ihrer Bewerbung für einen örtlich zulassungsbeschränkten Studiengang im Onlineportal im 1. Fachsemester.

An der Universität Bamberg können Sie sich für zulassungsbeschränkte Studiengänge direkt im Onlineportal bewerben. Dazu füllen bitte das Bewerbunsgformular aus.
Bitte beachten Sie, dass eine Bewerbung nur für einen Studiengang möglich ist.

Unser Studienangebot finden Sie im Onlineportal für das Wintersemester 2024/2025 ab 15. Mai 2024.

Nachdem Sie das Formular erfolgreich ausgefüllt haben, erhalten Sie eine pdf-Datei "Bewerbungsantrag als PDF" zum Download angezeigt. Bitte speichern Sie unbedingt das erzeugte PDF Dokument - dies ist Ihr "Antrag auf Zulassung".

Bitte schicken Sie den Antrag auf Zulassung, sowie alle darin geforderten Unterlagen fristgerecht (bis spätestens 15.07. eines jeden Jahres - Eingangsstempel Universität) an die Studierendenkanzlei der Otto-Friedrich-Universität Bamberg.

Otto-Friedrich-Universität Bamberg
 – Studierendenkanzlei –
Kapuzinerstraße 25
96047 Bamberg


Bitte beachten Sie, wenn Sie einen Sonderantrag stellen und darüber keine Unterlagen bis zur Ausschlussfrist (15.07. eines jeden Jahres) postalisch an der Universität Bamberg eingehen, kann der entsprechende Antrag leider nicht berücksichtigt werden.

Nach Bewerbungsende findet das Vergabeverfahren statt und alle Bewerbenden, die einen Studienplatz erhalten werden, bekommen postalisch einen Zulassungsbescheid zugesandt. Mit diesem Zulassungsbescheid können Sie dann an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg in den Studiengang einschreiben.


Sofern alle erforderlichen Unterlagen und Zahlungen fristgerecht eingegangen sind, können Sie eingeschrieben werden. Nach erfolgreicher Immatrikulation erhalten Sie eine E-Mail mit Ihren persönlichen Studierendendaten.

Ihren Studierendenausweis schicken wir postalisch an die im Immatrikulationsantrag angegebene Adresse. Bitte beachten Sie, dass wir nur innerhalb von Deutschland verschicken. Sofern Sie (noch) über keine Adresse in Deutschland verfügen, melden Sie sich bitte per E-Mail in der Studierendenkanzlei.

Handelt es sich bei Ihnen um einen der folgenden Fälle?
Dann stellen Sie bitte den entsprechenden Antrag und schicken diesen mit Ihren Bewerbungsunterlagen unbedingt postalisch an die Studierendenkanzlei der Universität Bamberg:

 

Wenn nach Abschluss der Verfahren noch Studienplätze vorhanden sind, werden diese Plätze verlost. Für die Teilnahme am Losverfahren füllen Sie bitte das Formular aus.

Bewerbungsfristen

  • 15. Juli eines jeden Jahres.

Diese Fristen sind Ausschlussfristen (postalischer Eingang Ihrer Bewerbung an der Universität Bamberg - Datum des Poststempels ist nicht ausreichend!).
Bei Fristversäumnis ist eine Teilnahme am Auswahlverfahren nicht zulässig. Unterschiedliche Fristen für Alt- und Neuabiturient:innen gibt es nicht.

     

    • 15. Januar eines jeden Jahres.

    Diese Fristen sind Ausschlussfristen (postalischer Eingang Ihrer Bewerbung an der Universität Bamberg - Datum des Poststempels ist nicht ausreichend!).
    Bei Fristversäumnis ist eine Teilnahme am Auswahlverfahren nicht zulässig. Unterschiedliche Fristen für Alt- und Neuabiturient:innen gibt es nicht.