Englisch - Lehramt an Grundschulen
Art des Studiums | Englisch als Unterrichtsfach |
Gegenstand des Fachs
| Im Mittelpunkt des Anglistikstudiums steht die wissenschaftliche Beschäftigung mit der englischen Sprache, Literatur und Kultur in Vergangenheit und Gegenwart. "Englisch" bezieht sich dabei nicht nur auf Großbritannien, sondern ebenso auf die USA und andere englischsprachige Länder (Kanada, Irland, Australien, Neuseeland usw.). Das Fach selbst ist in fünf Teilbereiche gegliedert: Literaturwissenschaft (englische und amerikanische), Sprachwissenschaft, Kulturwissenschaft, Fachdidaktik und Sprachpraxis. Innerhalb des Fachs kommt es zu einer vielfältigen Vernetzung zwischen den Teilbereichen. So spielt z.B. das Thema Shakespeare nicht nur in der Literaturwissenschaft eine Rolle, sondern auch in der Sprachwissenschaft (Shakespeares Sprache), der Kulturwissenschaft (Shakespeare und seine Zeit) und der Fachdidaktik (Shakespeare in der Schule). Eine sinnvolle Vernetzung ergibt sich auch bei der Behandlung der verschiedenen englischsprachigen Länder mit deren Kulturen, Literaturen und sprachlichen Erscheinungsformen des Englischen. |
Berufs- und Tätigkeitsfelder | Das mit der Ersten Lehramtsprüfung (Staatsexamen) abzuschließende Studium ist Voraussetzung für die Übernahme in den Vorbereitungsdienst (Referendariat) für das Lehramt an Grundschulen und die spätere Einstellung im öffentlichen und privaten Schulwesen. |
Studienaufbau | modulare Studienstruktur mit Erster Lehramtsprüfung (Staatsexamen) |
vorgeschriebene Praktika | ein achtwöchiges Betriebspraktikum, ein dreiwöchiges Orientierungspraktikum, ein studienbegleitendes pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum im Umfang von 150 bis 160 Unterrichtsstunden, zwei jeweils einsemestrige studienbegleitende (fachdidaktische) Praktika. |
Auslandsstudium | Auslandsaufenthalte sind an zahlreichen europäischen und außereuropäischen Hochschulen möglich. Weiterführende Informationen zu Austauschprogrammen finden Sie beim International Office. |
Regelstudienzeit | 7 Semester |
Studienbeginn | nur zum Wintersemester möglich |
zusätzliche Fremdsprachenkenntnisse | Für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung müssen Kenntnisse in Latein oder in einer romanischen Fremdsprache auf dem Niveau A2 des "Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen" nachgewiesen werden. |
Zulassungsbeschränkung | nein |
besondere | keine |
Einschreibung | Informationen zur Einschreibung |
Fachstudienberatung | |
Fachschaft / Referat für Lehrerinnen- und Lehrerbildung des Fachschaftenrates | Referat für Lehrerinnen- und Lehrerbildung des Fachschaftenrates |
Studien- und Prüfungsordnungen | zu den Studien- und Prüfungsordnungen zur LPO I vom 13.03.2008: |
Modulhandbuch | zum Modulhandbuch |
Vorlesungsverzeichnis | |
Allgemeine Informationen |